Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1966   

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BGBl. I 2017 S. 1966 (https://dejure.org/2017,22022)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 03.07.2017, Seite 1966
  • Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
  • vom 27.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 02.03.2017   BT   Neuordnung des Strahlenschutzrechts
  • 16.03.2017   BT   Anhörung zur Novelle des Strahlenschutzrechts
  • 27.03.2017   BT   Zustimmung zum Strahlenschutzgesetz
  • 31.03.2017   BT   Strahlenschutz: Bundesrat will Änderungen
  • 18.04.2017   BT   Regierung will den Strahlenschutz verbessern
  • 12.05.2017   BR   Strahlenschutz - Bundesrat stimmt Einsatz von Röntgenstrahlung zur Früherkennung zu
  • 12.05.2017   BR   Strahlenschutz - Bundesrat stimmt Einsatz von Röntgenstrahlung zur Früherkennung zu

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1). Artikel 12 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 13.07.2017 - 7 B 1.17

    Pflicht zur Dokumentation einer UVP-Vorprüfung

    Nach § 3c Satz 6 UVPG i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 112 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) sind die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung zu dokumentieren.
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