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   BGBl. I 2019 S. 366   

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BGBl. I 2019 S. 366 (https://dejure.org/2019,6730)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 28.03.2019, Seite 366
  • Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
  • vom 27.03.2019

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

    a) Die Klägerin will die desloratadinhaltigen Arzneimittel, für die sie eine Zulassung besitzt, für die orale Anwendung bei den Indikationen allergische Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren ohne die Beschränkungen der Verschreibungspflicht in den Verkehr bringen; hierfür bedarf es einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 <BGBl. I S. 3394>, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 9. August 2019 <BGBl. I S. 1202> i.V.m. § 1 und der hierzu erlassenen Anlage 1 der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln - Arzneimittelverschreibungsverordnung - vom 21. Dezember 2005 <BGBl. I S. 3632>, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 <BGBl. I S. 366>).
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