Gesetzgebung
| BGBl. I 2003 S. 2836 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2836
- Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze
- vom 22.12.2003
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 10.04.2003 BT Das deutsche Strafrecht zur Terrorismusbekämpfung soll verschärft werden
- 02.06.2003 BT Öffentliche Anhörung zur Terrorismusbekämpfung
- 04.06.2003 BT Terrorismus-Bekämpfung bleibt umstritten
- 19.12.2003 BT Bundestag soll Einsprüche der Länderkammer zurückweisen
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Für das vorliegende Verfahren von Bedeutung ist insbesondere die Änderung von § 129 a StGB durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2836). - BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Die hieraus folgende Privilegierung des Werbens für eine Vereinigung ist durch die entsprechende Änderung der §§ 129, 129a StGB durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl I 3390) sowie das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2836) bedingt und auf diese Tathandlung beschränkt; sie führt insbesondere nicht dazu, dass für die sonstigen Erscheinungsformen möglicher Unterstützungshandlungen vergleichbare Einschränkungen gelten etwa mit der Folge, dass die Anforderungen an den notwendigen Vorteil der Unterstützungshandlung für die Vereinigung generell zu erhöhen wären. - BGH, 11.08.2016 - StB 12/16
Anforderungen an den Tatverdacht bei der Telekommunikationsüberwachung …
Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 28. November 2007 (StB 43/07, BGHSt 52, 98) ausgeführt hatte, eine Strafbarkeit der Mitglieder der "militante gruppe' nach § 129a StGB komme nach der Umgestaltung der Norm durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2836) nicht in Betracht, änderte der Generalbundesanwalt mit Verfügung vom 29. November 2007 (SA Band 1 Ordner 1, Bl. 99) das Verfahrensrubrum dahin, dass gegen die früheren Beschuldigten und unbekannt wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung "militante gruppe' gemäß § 129 StGB u. a. ermittelt werde.
- BGH, 16.05.2007 - AK 6/07
Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms
Die vom Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl I 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl I 2836) vorgenommenen Änderungen des § 129a StGB schließen es aus, Tätigkeiten, die sich als Werben für eine terroristische Vereinigung darstellen, (auch) unter das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens zu subsumieren; dies gilt sowohl für das Werben um Mitglieder oder Unterstützer, als auch für das Werben für die Ideologie oder die Ziele der Vereinigung. - BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10
Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …
Zwar begründet eine derartige Sympathiewerbung seit Inkrafttreten des 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl I S. 3390) und des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2836) - anders als zuvor - keine Strafbarkeit nach § 129 a StGB mehr (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07 - BGHSt 51, 345 Rn. 6 ff.). - BGH, 28.11.2007 - StB 43/07
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug …
Rn. 17 aa) § 129a StGB ist durch das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze" vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2836) grundlegend umgestaltet worden. - BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis; …
Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 28. November 2007 - StB 43/07 (BGHSt 52, 98) ausgeführt hatte, dass eine Strafbarkeit der Mitglieder der "militante gruppe" gemäß § 129a StGB nach der Umgestaltung der Norm durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2836) nicht in Betracht komme, änderte der Generalbundesanwalt mit Verfügung vom 10. März 2008 das Verfahrensrubrum dahin, dass gegen die früheren Beschuldigten und unbekannt wegen Gründung der kriminellen Vereinigung "militante gruppe" gemäß § 129 StGB u. a. ermittelt werde. - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen …
Außerdem darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl. I S. 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2836) die Strafbarkeit des propagandistischen Wirkens eines Nichtmitglieds im Sinne der Vereinigung auf die Fälle des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Organisation beschränkt und das lediglich befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten straffrei gestellt hat. - BGH, 17.08.2017 - AK 34/17
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von …
Insbesondere darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl. I S. 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2836) die Strafbarkeit des propagandistischen Wirkens eines Nichtmitgliedes im Sinne der Vereinigung auf die Fälle des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Organisation beschränkt und das lediglich befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten straffrei gestellt hat. - VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der …
Rn. 46 Mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22.8.2002, BGBl I 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22.12.2003, BGBl I 2836) hat der Gesetzgeber den Bereich der sogenannten Sympathiewerbung aus der Strafbarkeit (§ 129 a StGB) ausgeschieden, um der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) besser Rechnung zu tragen (…siehe Protokoll der 125. Sitzung des Rechtsausschusses der 14. Wahlperiode vom 24.4.2002, S. 33 ff.;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 24.4.2002, BT-Drs. 14/8893, S. 8). - BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des …
- BGH, 11.07.2013 - AK 14/13
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens …
- OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22
Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts; …
- BGH, 12.11.2008 - StB 25/08
Haftbefehl (dringender Tatverdacht); Unterbrechung der Verjährung …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03
- BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts …
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