Gesetzgebung
| BGBl. I 1991 S. 712 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 26.03.1991, Seite 712
- Dritte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Dritte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 3. BtMÄndV)
- vom 28.02.1991
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit …
Tatgegenstand waren u. a. Methylendioxyethylamphetamin (MDE) und Methylendioxymethamphetamin (MDMA); MDMA ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 23. Juli 1986 (BGBl I S. 1099), MDE durch die Dritte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 28. Februar 1991 (BGBl I S. 712) in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes ( BtMG ), die die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel aufführt, aufgenommen worden. - BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04
Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine …
Aufgrund der 2. BtMÄndVO vom 23. Juli 1986 (BGBl I 1099) zu Anlage I zum BtMG wurde der Wirkstoff Cathinon den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt; gleiches gilt aufgrund der 3. BtMÄndVO vom 28. Februar 1991 (BGBl I 712) zu Anlage III Teil B des BtMG für das Cathin (…vgl. Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rdn. 314). - OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Besitz in nicht geringer Menge eines …
Cathin wurde durch die 3. BtMÄndVO (BGBl I 1991, 712) vom 28. Februar 1991 mit Wirkung vom 15. April 1991 in die Anlage III zum BtMG eingefügt.
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