Betäubungsmittelgesetz
Erster Abschnitt - Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 2) |
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
(2) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies
erforderlich ist. 2In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können einzelne Stoffe oder Zubereitungen ganz oder teilweise von der Anwendung dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ausgenommen werden, soweit die Sicherheit und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet bleiben.
(3) 1Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel oder Tierarzneimittel sind, in die Anlagen I bis III aufzunehmen, wenn dies wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist. 2Eine auf der Grundlage dieser Vorschrift erlassene Verordnung tritt nach Ablauf eines Jahres außer Kraft.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit das auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111) und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe (BGBl. 1976 II S. 1477) (Internationale Suchtstoffübereinkommen) in ihrer jeweils für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Fassung oder auf Grund von Änderungen des Anhangs des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8), der durch die Richtlinie (EU) 2017/2103 (ABl. L 305 vom 21.11.2017, S. 12) geändert worden ist, erforderlich ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27.09.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
28.01.2022 | Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 27.09.2021 | |
16.08.2019 | Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung | 09.08.2019 | |
08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
Rechtsprechung zu § 1 BtMG
1.055 Entscheidungen zu § 1 BtMG in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 09.05.2023 - 10 A 1506/20
- BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 07.07.2021 - 510 KLs 9/20
Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten
- LG Berlin, 07.07.2021 - 510 KLs 9/20
- BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20
Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee
Zum selben Verfahren:
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
- AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis ...
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17
Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab: ...
- VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des ...
- VG Berlin, 28.11.2018 - 14 K 106.15
Klage auf Cannabis-Legalisierung bleibt ohne Erfolg
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09
Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 1 BtMG
25.04.1978 | Neufassung der Liste der den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b und Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe | BGBl. I S. 531 |
06.01.1976 | Bekanntmachung der Neufassung der Liste der den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b und Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe | BGBl. I S. 35 |
04.09.1972 | Bekanntmachung der Neufassung der Liste der den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe | BGBl. I S. 1732 |
Querverweise
Auf § 1 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Anlagen
- Anlagen (zu § 1 Abs. 1) (Erläuterungen zu den Spalten 1 bis 3)