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   AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs - 260 Js 1073/20 - 184/20   

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https://dejure.org/2020,57349
AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs - 260 Js 1073/20 - 184/20 (https://dejure.org/2020,57349)
AG Münster, Entscheidung vom 12.11.2020 - 50 Cs - 260 Js 1073/20 - 184/20 (https://dejure.org/2020,57349)
AG Münster, Entscheidung vom 12. November 2020 - 50 Cs - 260 Js 1073/20 - 184/20 (https://dejure.org/2020,57349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 07.07.2021)

    Richtervorlage: Cannabis-Verbot landet nochmal in Karlsruhe

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 9.3.1994 (BVerfGE 90, 145 ff. ).

    Es mahnte zugleich eine einheitliche Regelung auf der gesamten Bundesebene an (vgl. BVerfGE 90, 145, 190/191).

    Des Weiteren stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 fest, dass die Abwägung zwischen dem Eingriff in die Grundrechte und dem Schutz von Rechtsgütern hinsichtlich des Umgangs mit geringen Mengen Cannabis die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der diesbezüglichen Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zur Folgen haben könnte (vgl. BVerfGE 90, 145, 185).

    Eine materiell - rechtliche Lösung dahingehend, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei eine Strafverfolgung von Konsumenten zu verhindern, indem er von vornherein Konsumenten bis zu einer festzusetzenden Menge straflos stellt, wurde zwar diskutiert aber nicht verlangt ( vgl. abweichende Ansicht Sommer BVerfGE 90, 145, S. 212 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete insoweit die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31 a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen (BVerfGE Urteil vom 9.03.1994, 2 BvR 2031/92, Leitsatz Nr. 3).

    In seiner Begründung hat das Bundesverfassungsgericht es als bedenklich angesehen, wenn es bei einer 1994 festgestellten unterschiedlichen Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern bliebe ( BVerfGE 90, 145,190).

    Als zentrale Differenzpunkte wurden dabei die Bestimmungen zur geringen Menge und die rechtliche Behandlung von Wiederholungstätern genannt (BVerfGE Urteil vom 09.03.1994, 2 BvR 2031/92, Rn. 167).

    Eine solche im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis sei nicht gewährleistet, sofern "die Behörden in den Ländern durch allgemeine Weisungen die Verfolgung bestimmter Verhaltensweisen nach abstraktgenerellen Merkmalen wesentlich unterschiedlich vorschrieben oder unterbänden" (BVerfGE 90, 145,190).

    Denn die Grenzen der Strafbarkeit werden nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch Richtlinien der Bundesländer und deren Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive bestimmt (vgl. auch Sondervotum Sommer BVerfGE 90, 145, 224).

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Vorlage den Begründungsanforderungen für eine erneut Richtervorlage nicht ausgereicht habe.

    Im Auftrag gegeben wurde diese Studie im Herbst des Jahres 2002 und im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 (vgl. - BVerfGE zu 2 Bvl 8/02 -).

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    (BVerfGE 78, 374, 382 unter Bezugnahme auf BVerfGE 47, 109, 201).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend auch für die Knüpfung der Strafandrohung an die Nichtbefolgung eines Verwaltungsaktes (vgl. BVerfGE 78, 374, 382).

  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Nach Eingang des Strafbefehlsantrages eröffneten sich Bedenken gegen den Erlass des beantragten Strafbefehls, da dem Amtsgericht inzwischen der Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau (2 Cs 226 Js 7322/19) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt zur Kenntnis gelangt war, welcher die seit Jahren gehegten Zweifel des Unterzeichners bezüglich der Verfassungswidrigkeit einer solchen Verurteilung treffen zusammenfasste.

    Bezüglich der weiteren Begründung des Beschlusses übernimmt das Gericht unter Berücksichtigung der zeitlichen Ressourcen, welche einem Amtsgericht zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung des weitgehend gleichgelagerten Grundsachverhaltes im Hinblick auf die vorgeworfene strafbare Handlung nach eigener Prüfung im Folgenden wörtliche Teile des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 18. September 2019 ((2 Cs 226 Js 7322/19 (346/19)) welches wiederum teilweise wortwörtliche Passagen, insbesondere zu den neuen entscheidungserheblichen Tatsachen aus der vom Deutschen Hanfverband durch Rechtsanwälte erstellten Mustervorlage übernommen hat.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Maßgebendes Kriterium ist dabei der Gesetzestext: Der mögliche Wortsinn markiert die äußere Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese verfassungsrechtlichen Gebote regelmäßig dahingehend konkretisiert, dass der Gleichheitssatz es dem Gesetzgeber verbiete, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 16, 49, 148, 195).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Demnach ist eine ungleiche Behandlung dann gerechtfertigt, wenn zwischen zwei Gruppen "Unterschiede in solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen" (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 85, 238, 244).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Unter Würdigung beider zuvor dargelegten Entscheidungen hat sich das vorlegende Gericht, da 2004 keine Sachentscheidung ergangen ist, mithin lediglich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. März 1994 zu orientieren und von der Begründung dieser Entscheidung auszugehen (vgl. zu Kammerbeschlüssen BVerfGE 92, 91,107).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist ein Vorlageverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dann nicht zulässig, wenn eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist ( vgl. BVerfGE 32, 373,383; 54, 251,273).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
    Maßgebendes Kriterium ist dabei der Gesetzestext: Der mögliche Wortsinn markiert die äußere Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • AG Münster, 29.03.2023 - 50 Cs 64/23
    Das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, da es Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden strafrechtlichen Normen hat (vgl. Beschluss des AG Münster vom 12. November 2020, 50 Cs 184/20).
  • AG Münster, 23.03.2023 - 32 Cs 264/22
    Das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, da es Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden strafrechtlichen Normen hat (vgl. Beschluss des AG Münster vom 12. November 2020, 50 Cs 184/20).
  • AG Münster, 13.01.2023 - 50 Cs 173/22
    Das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, da es Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden strafrechtlichen Normen hat (vgl. Beschluss des AG Münster vom 12. November 2020, 50 Cs 184/20).
  • AG Münster, 20.10.2022 - 32 Ds 139/22
    Das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, da es Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden strafrechtlichen Normen hat (vgl. Beschluss des AG Münster vom 12. November 2020, 50 Cs 184/20).
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