Deutschland

Betäubungsmittelgesetz
(Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.1994 (BGBl. I S. 358)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2023 (BGBl. I S. 204) m.W.v. 01.01.2023 (rückwirkend)

Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436)

Erster Abschnitt

§ 1 Betäubungsmittel

§ 2 Sonstige Begriffe

Zweiter Abschnitt

§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

§ 5 Versagung der Erlaubnis

§ 6 Sachkenntnis

§ 7 Antrag

§ 8 Entscheidung

§ 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen

§ 10 Rücknahme und Widerruf

§ 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen

§ 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen

Dritter Abschnitt

§ 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

§ 12 Abgabe und Erwerb

§ 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung

§ 14 Kennzeichnung und Werbung

§ 15 Sicherungsmaßnahmen

§ 16 Vernichtung

§ 17 Aufzeichnungen

§ 18 Meldungen

§ 18a (weggefallen)

Vierter Abschnitt
Überwachung (§§ 19 - 25)

§ 19 Durchführende Behörde

§ 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall

§ 21 Mitwirkung anderer Behörden

§ 22 Überwachungsmaßnahmen

§ 23 Probenahme

§ 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht

§ 24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf

§ 25 (weggefallen)

Fünfter Abschnitt

§ 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz

§ 27 Meldungen und Auskünfte

§ 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen

Sechster Abschnitt

§ 29 Straftaten

§ 29a Straftaten

§ 30 Straftaten

§ 30a Straftaten

§ 30b Straftaten

§ 30c (weggefallen)

§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe

§ 31a Absehen von der Verfolgung

§ 32 Ordnungswidrigkeiten

§ 33 Einziehung

§ 34 Führungsaufsicht

Siebenter Abschnitt

§ 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung

§ 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung

§ 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage

§ 38 Jugendliche und Heranwachsende

Achter Abschnitt

§ 39 Übergangsregelung

§ 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

§§ 40-40a (gegenstandslos)

§ 41 (weggefallen)

Anlagen

Anlagen (zu § 1 Abs. 1) (Erläuterungen zu den Spalten 1 bis 3)

Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)

Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel)

Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel)

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