Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 29 - 34) |
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. | Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, | |
2. | im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt, | |
3. | Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder | |
4. | Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 einführt. |
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Rechtsprechung zu § 30 BtMG
1.527 Entscheidungen zu § 30 BtMG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.01.2024 - 5 StR 339/23
- VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben ...
- BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23
Revision wegen der vom Gericht getroffenen Annahme hinsichtlich der ...
- BGH, 14.11.2023 - 3 StR 375/23
Rechtliche Bewertung der Einfuhr der Marihuanapflanzen nach Deutschland als ...
- BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche ...
- BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das ...
- OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23
Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr; ...
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen ...
- BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei ...
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 30 BtMG
19.05.1994 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 5, Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) | BGBl. I S. 1207 |
Querverweise
Auf § 30 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Einziehung
- § 76a (Selbständige Einziehung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)