Betäubungsmittelgesetz
Vierter Abschnitt - Überwachung (§§ 19 - 25) |
(1) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen für Verteidigungszwecke zu ändern, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen, wenn die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs oder der Herstellung ausgenommener Zubereitungen gewährleistet bleiben. 2Insbesondere können
1. | Aufgaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte nach diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen auf das Bundesministerium übertragen, | ||
2. | der Betäubungsmittelverkehr und die Herstellung ausgenommener Zubereitungen an die in Satz 1 bezeichneten besonderen Anforderungen angepaßt und | ||
3. | 1Meldungen über Bestände an | ||
a) | Betäubungsmitteln, | ||
b) | ausgenommenen Zubereitungen und | ||
c) | zur Herstellung von Betäubungsmitteln erforderlichen Ausgangsstoffen oder Zubereitungen, auch wenn diese keine Betäubungsmittel sind, | ||
angeordnet werden. 2In der Rechtsverordnung kann ferner der über die in Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Bestände Verfügungsberechtigte zu deren Abgabe an bestimmte Personen oder Stellen verpflichtet werden. |
(2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 darf nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 des Grundgesetzes angewandt werden.
maßnahmen § 23Probenahme § 24Duldungs- und Mitwirkungspflicht § 24a(weggefallen) § 25(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 20 BtMG
6 Entscheidungen zu § 20 BtMG in unserer Datenbank:
- VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
Keine hinreichende Tatsachengrundlage für Ablehnung eines Beamtenbewerbers ...
- BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10
Doppelverwertungsverbot (Bande; persönliche Verbundenheit); Beruhen
- BGH, 20.06.2001 - 3 StR 183/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Schuldspruch - Schreibfehler - ...
- BayObLG, 14.02.2002 - 4St RR 18/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau bzw. Herstellung zum Handeltreiben und zum ...
- BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - ...
- BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von ...
Querverweise
Auf § 20 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 32 (Ordnungswidrigkeiten)