Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2062   

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BGBl. I 1994 S. 2062 (https://dejure.org/1994,27958)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 16.08.1994, Seite 2062
  • Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt
  • vom 09.08.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Mit Einführung der Vorschrift durch das Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) wollte der Gesetzgeber lediglich die bis dahin ergangene Rechtsprechung nachvollziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    a) Die BvS (früher: Treuhandanstalt) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 Satz 1 TreuhG vom 17. Juni 1990 [DDR-GBl. I S. 300] in der Fassung des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 [BGBl. I S. 2062] in Verbindung mit § 1 Treuhandanstaltumbenennungsverordnung vom 20. Dezember 1994 [BGBl. I S. 3913]).

    Hierdurch soll eine intensivere Kontrolle der BvS sichergestellt werden, nachdem anstelle der bisherigen Finanzierung von Ausgabenüberschüssen durch Kreditaufnahme die Finanzierung durch Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt getreten ist (vgl. BT-Drucks 12/6910 S. 9; Busche, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR § 2a TreuhG Rdn. 1).

  • VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 266.14

    Zuordnung eines Grundstücks, das im Grundbuch als Eigentum des Volkes in

    Ziel dieses Gesetzes war es, nach weitgehender Beendigung des Privatisierungsauftrages der THA die bei ihr verbliebene Beteiligungsbetreuung auf den Bund zu übertragen, während Steuerung und Überwachung der Geschäftsbesorgungs- und Abwicklungsunternehmen sowie die zentrale Verantwortlichkeit für die Finanzierung bei der THA verbleiben sollten (BT-Drs. 12/6910 S. 7).

    Dabei war nach dem Regierungsentwurf zunächst nur vorgesehen, die Aufgaben in Bezug auf Wirtschaftseinheiten im Sinne des § 1 Abs. 4 TreuhG sowie die Beteiligungen an diesen auf andere Einrichtungen des Bundes zu übertragen (BT-Drs. 12/6910 S. 10).

    Die Bezugnahme auf § 1 Abs. 4 TreuhG wurde im Gesetzgebungsverfahren lediglich deshalb gestrichen, um auch die TLG als Besitzgesellschaft auf den Bund übertragen zu können (BT-Drs. 12/7429 S. 6 f.).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 4.07

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; kommunales Wohnungsvermögen;

    Und für den Fall der Privatisierung des Treuhandunternehmens ordnet § 6 des Zuordnungsergänzungsgesetzes - ZOEG -, der durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl I S. 2062) eingefügt wurde, an, dass derartige "zuordnungswidrige Veräußerungen" - so die amtliche Überschrift - die Zuordnung nur ausnahmsweise dann nicht hindern sollten, wenn im Vertrag über die Privatisierung des Unternehmens ein Zuordnungsvorbehalt aufgenommen wurde oder als aufgenommen gilt.
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Auch die Antragstellerinnen kauften von der GmbH - B -, einer durch Umwandlung des ehemals dort ansässigen VEB-Kombinats entstandenen Kapitalgesellschaft (vgl. § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) - THG - vom 17. Juni 1990 (GBl DDR I S. 300), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 1994 (BGBl I S. 2062)) die Grundstücke, um sie für ihre märkte zu nutzen.
  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17

    Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung;

    Mit dessen Einführung durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Zuordnungsvorbehalten zu kodifizieren.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

    Die Überzeugung des Senats, dass sich der Restitutionsausschlussgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG nur auf umgewandelte Treuhandkapitalgesellschaften bezieht, wird durch § 6 Zuordnungsergänzungsgesetz (- ZEG - i.d.F. des Gesetzes vom 9. August 1994, BGBl I 2062) bestätigt.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 76.97

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Kein Geldausgleich bei

    Gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuß u.a. mit dem Ersuchen an, in § 11 Abs. 1 Satz 2 den Halbsatz "deren sämtliche Aktien oder Geschäftsanteile sich noch in der Hand der Treuhandanstalt befinden," zu streichen (BTDrucks 12/7665).
  • BVerwG, 08.03.1995 - 7 B 61.95

    Voraussetzungen eines Zuordnungsvorbehalts im Sinne des § 6 Abs. 2 des

    Die Klägerin hält für grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zuordnungsvorbehalt im Sinne des § 6 Abs. 2 des Zuordnungsergänzungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182, 2232), geändert durch Gesetz vom 9. August 1994 (BGBl I S. 2062), - ZOEG - vorliegt, der die nachträgliche Zuordnung eines Vermögensgegenstands ungeachtet einer Unternehmensprivatisierung ermöglicht.
  • OLG Naumburg, 13.03.1996 - 5 W 89/95

    Verfügungsbefugnis bei Militärvermögen

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  • OLG Rostock, 24.09.1996 - 4 U 166/95

    Anspruch auf Vergütung von Feldbestellungskosten; Schuldverhältnis, das vor dem

  • LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Echte Rückwirkung; Vertrauensschutz

  • VG Berlin, 30.06.2000 - 31 A 573.97

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Rückübertragung von "Vermögen der

  • VG Berlin, 11.01.1995 - 15 A 330.93

    Rückübertragung von zwei Waldgrundstücken im Zuge der Deutschen Einheit;

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