Gesetzgebung
BGBl. I 1998 S. 3429 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 30.11.1998, Seite 3429
- Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht
- vom 26.11.1998
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 28/04 R
Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung
Im Übrigen stellt die Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die wie Viagra(r) den Wirkstoff Sildenafil oder seine Salze enthalten (vgl § 49 AMG iVm der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978, BGBl I 917, idF der 52. ÄnderungsVO vom 26. November 1998, BGBl I 3429) sicher, dass Viagra(r) nur nach ärztlicher Verordnung und damit auch nur im genehmigten Anwendungsgebiet, dh nur bei einer krankheitswertigen erektilen Dysfunktion an Versicherte abgegeben werden konnte, nicht jedoch bereits auf Grund des Wunsches von Versicherten, ihre altersentsprechende und altersübliche Physis zu steigern. - BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/03 R
Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung
Im Übrigen stellt die Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die wie Viagra(r) den Wirkstoff Sildenafil oder seine Salze enthalten (vgl § 49 AMG iVm der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978, BGBl I 917, idF der 52. ÄnderungsVO vom 26. November 1998, BGBl I 3429) sicher, dass Viagra(r) nur nach ärztlicher Verordnung und damit auch nur im genehmigten Anwendungsgebiet, dh nur bei einer krankheitswertigen erektilen Dysfunktion an Versicherte abgegeben werden konnte, nicht jedoch bereits auf Grund des Wunsches von Versicherten, ihre altersentsprechende und altersübliche Physis zu steigern.