Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 154 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 08.03.2000, Seite 154
- Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer ...
- vom 24.02.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 03.11.1999 BT REGELUNGEN ZU KAPITALGESELLSCHAFTEN UMSETZEN (GESETZENTWURF)
- 05.11.1999 BT IM BUNDESHAUS NOTIERT
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96
Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags
Andernfalls hätte es der Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie 90/605/EWG vom 8. November 1990 (ABlEG Nr. L 317/60), jedenfalls aber des Kapitalgesellschaften- und-Co-Richtlinie-Gesetzes vom 24. Februar 2000 --KapCoRiLiG-- (BGBl I 2000, 154) nicht bedurft, mit denen nunmehr auch diese Gesellschaften verpflichtet werden, ihren Jahresabschluss nach den Regeln für Kapitalgesellschaften zu erstellen (§§ 264a ff. HGB). - BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98
Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen
Abgesehen von den gegen letztere Erwägung im wirtschaftswissenschaftlichen Schrifttum erhobenen Bedenken (…vgl. Fülling, a.a.O., 168 ff., 178), lässt diese Ansicht nicht nur außer Acht, dass die genannte Erläuterungspflicht nicht darauf zielt, stille Reserven, sondern --auch im Zusammenhang mit der Gruppenbewertung nach dem gewogenen Durchschnittswert (§ 240 Abs. 4 HGB)-- erhebliche Wertunterschiede zu den Tagespreisen zu dokumentieren (…Beck'scher Bilanzkommentar, 4. Aufl., § 284 Rz. 180;… Dörner/Wirth in Küting/Weber, a.a.O., §§ 284-288 HGB Rz. 133), und nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen ist (§ 288 Satz 1 HGB; zur Rechtslage aufgrund des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes --KapCoRiLiG-- vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154 vgl. Theile, BB 2000, 555, 560).Demgemäß ist im Streitfall auch nicht darüber zu entscheiden, ob die bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie 90/605/EWG vom 8. November 1990 (Kapitalgesellschaften und Co. - Richtlinie, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 317/60 vom 16. November 1990; vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1999, 923) unmittelbare Wirkung gegenüber der Klägerin entfaltete (vgl. Theile, GmbH-Rundschau 1999, 1241, 1243; offen Senatsurteil vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339;… ablehnend Gesetzentwurf zum KapCoRiLiG, BTDrucks 14/1806, S. 12; Hennrichs, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 1997, 66, 85 ff.; vgl. nunmehr § 264a HGB; Art. 48 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch i.d.F. des KapCoRiLiG vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154).
- BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06
Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein …
Der Senat kann hinsichtlich der Streitjahre 1996 bis 1998 offenlassen, ob sich aufgrund der durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24. Februar 2000 (BGBl I 2000, 154) neu eingeführten Vorschrift des § 264c HGB, die nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) grundsätzlich erst für Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 1999 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist, entsprechend der klägerischen Auffassung eine dahingehende abweichende steuerrechtliche Würdigung in Betracht zu ziehen sein könnte, dass bereits die als Forderung zu aktivierende "bedungene" Einlage nunmehr auch die Höhe des "Kapitalkontos" des stillen Gesellschafters und damit das Verlustausgleichsvolumen mitbestimmt.
- BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 6.00
Auswärtige Beratungsstelle; Steuerberater; vereidigter Buchprüfer; …
Die die Zweigniederlassungen vereidigter Buchprüfer regelnden Vorschriften des § 130 Abs. 1, § 3 Abs. 3 und § 47 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - im Folgenden: WPO) vom 24. Juli 1961 (BGBl I S. 1049) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161), sind nicht auf Niederlassungen anzuwenden, in denen ausschließlich Hilfe in Steuersachen geleistet wird (§ 1 StBerG) und die eine Person, die sowohl als vereidigter Buchprüfer als auch als Steuerberater bestellt ist, ohne Verwendung der Berufsbezeichnung "vereidigter Buchprüfer" unterhält. - BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
a) Zwar ist dem FG zuzugeben, dass im Wortlaut des Vertrages vom 16. Februar 1987 eine Verlustverrechnung nicht ausdrücklich angeordnet worden ist und im Jahr des Vertragsschlusses auch noch kein förmlicher Ausweis eines Verlustvortrags im Jahresabschluss der GmbH & Co. KG erforderlich war (vgl. aber nunmehr --seit In-Kraft-Treten des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154-- § 264a Abs. 1 i.V.m. § 266 Abs. 3 A. IV. sowie § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB n.F.). - BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung
Zweigniederlassungen eines vereidigten Buchprüfers, wie die des Klägers in Dresden, müssen nach § 130 Abs. 1, § 47 Satz 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - im Folgenden: WPO) vom 24. Juli 1961 (BGBl I S. 1049) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161), von wenigstens einem vereidigten Buchprüfer geleitet werden, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung hat. - OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 331/02
Rechtsmittelausschluß im Ordnungsgeldverfahren nach dem KapCoRiLiG
Nach dem Inkrafttreten des KapCoRiLiG vom 24, 02.2000 (BGBl. I. S. 154) hat die A AG, ein Konkurrenzunternehmen der betroffenen Gesellschaft, mit Schreiben vom 06.02.2002 bei dem Registergericht beantragt, ihr Einsichtnahme in den Jahresabschluß der betroffenen Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2000 zu gewähren und für den Fall, daß die Offenlegung dieses Jahresabschlusses noch nicht erfolgt ist, Verfahren nach den §§ 335 und 335 a HGB einzuleiten. - LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00
Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die …
Die Tätigkeit des Bf. als Wirtschaftsprüfer ist weder eine kaufmännische noch eine sonstige gewerbliche Angelegenheit (Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG), da ein Wirtschaftsprüfer gemäß § 1 Abs. 2 Wirtschaftsprüferordnung vom 24.07.1961 (BGBl I S. 1049, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.02.2000, BGBl I S. 154, 161) einen freien Beruf ausübt. - LG Bonn, 12.11.2012 - 12 T 169/11
Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im …
Der Gesetzgeber hat zwar gesehen, dass der durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (…Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 8, S. 154) eingefügte § 264b HGB weiter geht als die in § 264 Absatz 3 HGB vorgesehene Befreiungsmöglichkeit (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Deutscher Bundestag Drucksache 14/1806, S. 19); er hat die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Absatz 3 HGB gleichwohl nicht auf alle Mutterunternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und einen Konzernabschluss nach dem für sie maßgeblichen Recht aufstellen, erweitert. - OLG Köln, 12.02.2001 - 2 Wx 2/01 Anders als der Beschluß des Amtsgerichts vom 24. September 1999, der Grundlage der o.a. Beschwerdeentscheidung des Senats vom 28. August 2000 war, ist der im vorliegenden Rechtsmittelverfahren angegriffene Zwangsgeldbeschluß des Amtsgerichts vom 28. September 2000 nach dem Inkrafttreten des Kapitalsgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24. Februar 2000 (BGBl. I 154) ergangen, durch das § 335 HGB geändert und § 335 a HGB in das Handelsgesetzbuch eingefügt worden ist.
- LG Bonn, 18.11.2013 - 12 T 414/13
Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen
- LG Berlin, 09.04.2001 - 23 O 650/00
Voraussetzungen für die Haftung der Mitgliedstaaten für einen Verstoß gegen das …
- LG Bonn, 23.01.2004 - 11 T 6/03
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