Gesetzgebung
| BGBl. I 2001 S. 1663 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 24.07.2001, Seite 1663
- Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
- vom 23.07.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 09.03.2001 BT Bundesregierung will das Rabattgesetz aufheben
- 23.03.2001 BT Bundesregierung strebt Aufhebung der Zugabeverordnung an
- 19.06.2001 BT Öffentliche Anhörung zur Abschaffung des Rabattgesetzes
- 25.06.2001 BT Handel fürchtet schärferen Wettbewerb nach Wegfall des Rabattgesetzes
- 27.06.2001 BT Ersatzlose Streichung des Rabattgesetzes empfohlen
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Jena, 26.09.2001 - 2 U 362/01
Anlocken durch Treueprämien als Wettbewerbsverstoß
Hinsichtlich des Antrages zu 1) ist das Verfügungsverfahren mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) in der Hauptsache erledigt, was antragsgemäß festzustellen war.Hierzu gehören nicht nur Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch nachträgliche Änderungen der Rechtslage (BayObLGZ 1992, 54, 57; OLG Frankfurt/M., GRUR 1995, 150, 151; KG, NJW-RR 1995, 1511 (LS);… Zöller/Vollkommer, ZPO , 22. Aufl. 2001, § 91 a Rdn. 4), die hier mit der Aufhebung des Rabattgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) eingetreten ist.
d) Mit der Aufhebung des Rabattgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) entfiel die Begründetheit des Unterlassungsantrages, da die für den Verfügungsanspruch notwendige Anspruchsgrundlage aufgehoben wurde.
- LG Saarbrücken, 26.04.2011 - 2 S 28/10
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers für den Neuwagenkauf: …
Diese Auffassung stützt sich auf seit Aufhebung des Rabattgesetzes mit Wirkung ab 25.07.2001 (Gesetz vom 23.07.2001, BGBl. I S. 1663) in Gang gekommene sogenannte Rabattschlachten (…vgl. Reinking/Eggert a.a.O.) und auf eine Studie der FH Gelsenkirchen, die das Ausmaß der Rabattschlachten empirisch erforscht habe (…vgl. Reinking/Eggert a.a.O. und Fn. 70). - OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
Vermögensschaden beim Rabattbetrug
Die Disposition über den Preis ist letztlich Ausdruck der Liberalisierung des Warenverkehrs, die auch der Intention des Gesetzgebers (…vgl. BT-Drs. 14/5441, S. 6 ff.) entspricht, der das Rabattgesetz im Juli 2001 aufgehoben hat (BGBl. 2001 I, S. 1663).
- OLG Köln, 06.02.2004 - 6 U 133/03
Preisauszeichnung bei allgemeiner Preissenkung - Oster-Rabatt
In Zeiten, als das durch Gesetz vom 23.07.2001 (Bundesgesetzblatt I, S. 1663) abgeschaffte Rabattgesetz mit seinem grundsätzlichen Verbot der Ankündigung und Gewährung von Preisnachlässen und Sonderpreisen im Verhältnis zu Letztverbrauchern noch galt, entsprach es - soweit dazu überhaupt ausdrücklich Stellung bezogen wurde - der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass diejenigen Rabatte, von denen § 1 Abs. 1 PAngV spricht, nur solche sein konnten, die das Rabattgesetz zuließ, also solche Preisnachlässe, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, im wesentlichen Barzahlung des Kaufpreises (§ 2 ff. Rabattgesetz a.F.) oder Abnahme einer größeren Menge von Waren (§ 7 f. Rabattgesetz a.F.), einzelnen Abnehmern gewährt werden durften (…vgl. statt vieler nur: Völker, Preisangabenrecht, 2. Auflage 2002, § 1 PAngV Rdnr. 59 und die vom Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1992, 318 ff. = WRP 1992, 314 ff. "Jubiläumsverkauf") im Ergebnis aus anderen Gründen nicht gebilligte, in WRP 1990, 760 ff. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.03.1990). - OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02 Rn. 69 Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes Zugabeverordnung und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01
Wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit von Zugaben nach Aufhebung der Zugabeverordnung
Der Aufhebung der Zugabeverordnung liegt die Annahme zugrunde, der Verbraucher wisse ohnehin, dass ein Kaufmann nichts zu verschenken habe (vgl. Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften, Bundestagsdrucksache 14/5441 vom 06.03.2001, Seite 7). - OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02 Rn. 78 Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
- VG Münster, 06.06.2007 - 6 K 33/06
Bestimmtheitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung; …
Diese Beurteilung trägt dem Umstand Rechnung, dass die werbemäßige Gewährung von Rabatten und Zuwendungen nach der Anhebung der Zugabeverordnung durch Gesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1661) und des Rabattgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I. S. 1663) an Bedeutung gewonnen hat, was zugleich zur Konsequenz hat, dass Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, nicht unverändert als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG verfolgt werden können. - OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02 Rn. 53 Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
- OLG Naumburg, 08.08.2002 - 7 U (Hs) 35/01
Anspruch eines benachteiligten Wettbewerbers auf Auskunft und Schadensersatz …
Dieses ist erst durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2001 ( BGBl. I, S. 1663 ) mit Wirkung zum 25. Juli 2001 aufgehoben worden.
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