Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 3165 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 20.08.2002, Seite 3165
- Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung sowie zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes
- vom 16.08.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 10.05.2002 BT Änderung von Behördenbezeichnungen im Bundesrecht erleichtern
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04
Rechtsw. v. Werbe-SMS; Auskunftsanspruch hinsichtl. Daten v. Anschlußinhabern (§ …
In den Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7) heißt es:.Dort heißt es (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7):.
- LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines …
Im Bericht des Rechtsausschusses, auf dessen Initiative § 13a UKlaG eingeführt worden ist, heißt es (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7):. - VG Leipzig, 30.01.2015 - 4 L 23/15
Vorläufige Bewertung einer Prüfung im Fach Physiologie als bestanden
Gestützt auf § 5 Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 151 des Gesetzes vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) i. V. m. § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und des Organisationserlasses vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) erließ das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827).
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