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Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3165   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,44001
BGBl. I 2002 S. 3165 (https://dejure.org/2002,44001)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 20.08.2002, Seite 3165
  • Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung sowie zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes
  • vom 16.08.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 10.05.2002   BT   Änderung von Behördenbezeichnungen im Bundesrecht erleichtern
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04

    Rechtsw. v. Werbe-SMS; Auskunftsanspruch hinsichtl. Daten v. Anschlußinhabern (§ …

    In den Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7) heißt es:.

    Dort heißt es (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7):.

  • LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10

    Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines …

    Im Bericht des Rechtsausschusses, auf dessen Initiative § 13a UKlaG eingeführt worden ist, heißt es (Bundestags-Drucksache 14/9353, Seite 7):.
  • VG Leipzig, 30.01.2015 - 4 L 23/15

    Vorläufige Bewertung einer Prüfung im Fach Physiologie als bestanden

    Gestützt auf § 5 Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 151 des Gesetzes vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) i. V. m. § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und des Organisationserlasses vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) erließ das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827).
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