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Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 402   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,52745
BGBl. I 2002 S. 402 (https://dejure.org/2002,52745)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 24.01.2002, Seite 402
  • Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
  • vom 10.01.2002

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer für …

    Rn. 4 2. Im Bescheid für 2000 über Einkommensteuer bemaß das Finanzamt die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.529.903,80 Euro mit dem allgemeinen Steuersatz gemäß § 32a EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung, daher mit dem Spitzensteuersatz von 51 %, und wandte hierauf die Tarifermäßigungsvorschrift des § 34 Abs. 1 EStG in der Fassung des am 31. März 1999 verkündeten Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl I S. 402) an, wonach statt des bisher anzuwendenden halben durchschnittlichen Steuersatzes die vorliegend weniger günstige sogenannte Fünftel-Regelung galt.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …

    Ein Anspruch des Klägers auf die begehrte Förderung seiner von April 2003 bis Januar 2005 durchgeführten beruflichen Aufstiegsfortbildung setzt u.a. die Teilnahme an einer nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002, BGBl. I S. 402, für das Ende des hier maßgeblichen Zeitraums zuletzt geändert durch Art. 11 Nr. 11 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004, BGBl. I S. 1950) förderungsfähigen Fortbildungsmaßnahme eines öffentlichen oder privaten Trägers voraus.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer …

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt: Nach den hier wegen des Maßnahmebeginns vor dem 30. Juni 2009 anzuwendenden Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402 ff.) habe der Kläger schon deswegen keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen, weil sich der Senat nicht davon habe überzeugen können, dass er die erforderliche Absicht zur Durchführung einer nach dem AFBG förderungsfähigen Maßnahme bereits zu Beginn der Maßnahme besessen habe.
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