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   BGBl. I 2009 S. 954   

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BGBl. I 2009 S. 954 (https://dejure.org/2009,40258)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 30.04.2009, Seite 954
  • Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
  • vom 29.04.2009

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 18.06.2013 - 5 B 28.13

    Erhöhung der Miete in preisgebundenen Wohnungen; erforderliche

    Die Klägerin hält im Hinblick auf die Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen - Neubaumietenverordnung 1970 - (NMV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl I S. 2204), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl I S. 2346) und die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl I S. 1519 = EnEV 2007), geändert durch Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl I S. 954), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl I S. 2449 = EnEV 2009) folgende Frage für klärungsbedürftig:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - 5 B 1.12

    Maßnahmen der Wärmedämmung an der Fassade eines Gebäudes als bauliche Veränderung

    Deshalb ist es ebenfalls richtig, zu diesen unvermeidbaren Pflichtmaßnahmen neben baupolizeilichen oder gesetzlichen Umstellungspflichten aus Sicherheitsgründen, wie z.B. dem nachträglichen Einbau von Sicherheitseinrichtungen bei Aufzugsanlagen, dem Umstellen auf beleuchtete Grundstücksnummern oder Anordnungen der Baupolizei, die zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind, auch bestimmte Nachrüstungspflichten nach der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV ) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert durch Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), zu rechnen.
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