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Gesetzgebung
   BGBl. I 2022 S. 1237   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18948
BGBl. I 2022 S. 1237 (https://dejure.org/2022,18948)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 28.07.2022, Seite 1237
  • Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
  • vom 20.07.2022

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Kontext

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - 7 D 423/21

    Windenergieanlage: Erfolgreiche Klage gegen Versagung einer …

    Rn. 60 Im Rahmen der Beurteilung, ob sich öffentliche Belange gegenüber einem Vorhaben durchsetzen, ist auch die gesetzliche Wertung des § 2 EEG in der zum 29.7.2022 in Kraft getretenen Fassung vom 20.7.2022 (BGBl. I S. 1237) zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 25.06.2026 - 4 BN 7.26
    Denn eine Rechtsänderung, wie hier das Inkrafttreten der Neufassung des § 2 EEG am 29. Juli 2022 durch das Gesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237; ber. BGBl. I 2023 Nr. 87), kann nicht zur Zulassung wegen einer als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig bezeichneten Frage führen, die das Oberverwaltungsgericht nicht beantwortet hat und auch nicht beantworten musste.
  • VG Düsseldorf, 27.12.2023 - 9 K 7173/22

    GG Art 20a, BNatSchG § 29 Abs 1 S 2, BNatSchG § 67 Abs 1, EEG 2023 § 2, KSG § 13 …

    Diese ausschließliche Fokussierung des EEG auf den Stromsektor wird auch im Titel des gerade die Regelung seines § 2 verschärfenden Änderungsgesetzes, nämlich des "Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiterer Maßnahmen im Stromsektor" vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) sowie in den Begründungen der jeweiligen Entwürfe dieses Gesetzes (BT-Drs. 20/1630) wie auch schon des ersten EEG (BT-Drs. 14/2341) hinreichend deutlich, in denen als Regelungsgegenstand die Erzeugung und der Verbrauch von bzw. die Versorgung mit Strom bzw. Elektrizität beschrieben werden.
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