Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 2022 S. 1799   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28967
BGBl. I 2022 S. 1799 (https://dejure.org/2022,28967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 25.10.2022, Seite 1799
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
  • vom 12.10.2022

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 20.08.2025 - 11 A 1887/24

    Weltliches Glockengeläut durch kommunale Gemeinde

    Die Errichtung und der Betrieb des Glockenturms bedurften keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, weil es sich nach § 4 Abs. 1 Satz 3 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1, Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV i.d.F. vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799), nicht um eine genehmigungspflichtige Anlage handelt.
  • VG Halle, 30.10.2025 - 4 A 276/23

    Immissionsschutzrecht

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I, S. 1799), sowie Nr. 8.12.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht