Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1561   

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BGBl. I 1995 S. 1561 (https://dejure.org/1995,26109)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 09.12.1995, Seite 1561
  • Bekanntmachung der Neufassung der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung
  • vom 27.11.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03

    Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger

    Nach seinen eigenen Angaben hat er aber nur eine Fläche von 144, 8227 ha - abgerundet 144, 82 ha (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung, BGBl 1995 I S. 1561) - eingesät, die gemäß Art. 9 Abs. 2 UAbs. 5 VO (EWG) Nr. 3887/92 berücksichtigungsfähig sei.
  • OVG Brandenburg, 24.02.2004 - 4 A 777/01

    Berufung, Anschlussberufung, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft,

    Die erforderliche Größenrelation zwischen stillgelegter und bebauter Fläche folgt dabei - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - aus § 12 a Abs. 1 Satz 1 der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung [KpfAusVO] (BGBl. I 1995 S. 1562).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze;

    Nach §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1995 (BGBl. I S. 1561) - KAVO - (ebenso § 4 Abs. 1 Satz 1 der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1999 - BGBl. I S. 858 -) werden Ausgleichszahlungen nach der allgemeinen Regelung nur auf schriftlichen Antrag für die im Antrag angegebenen Flächen gewährt.
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