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   BGBl. I 1997 S. 57   

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BGBl. I 1997 S. 57 (https://dejure.org/1997,28529)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 31.01.1997, Seite 57
  • Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung - SeeAnIV)
  • vom 23.01.1997

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Die Beschwerdeführerinnen sind Unternehmen, die die Zulassung vonOff-shore-Windparksin der ausschließlichen Wirtschaftszone nach der zuvor geltenden Seeanlagenverordnung (Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 23. Januar 1997 <BGBl I S. 57>, im Folgenden auch in der Fassung durch Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 15. Januar 2012 <BGBl I S. 112>) beantragt und danach ihre Planungen und Untersuchungen durchgeführt haben.
  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Genehmigung eines Offshore-Windparks sowie gegen die dieser Genehmigung zugrunde liegende Vorschrift des § 3 der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57 - Seeanlagenverordnung - SeeAnlV).
  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der

    b.b) Die Beklagte war nicht gemäß § 5 Abs. 3 Seeanlagenverordnung vom 23.1.1997 (BGBl. I S. 57 mit spät. Änd.) - SeeAnlV - gesetzlich verpflichtet, den Kläger an dem Verfahren zur Genehmigung des Windparkes mitwirken zu lassen.
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Eine Klagebefugnis auf der Grundlage von § 3 Satz 1 der Seeanlagenverordnung vom 23.1.1997 (BGBl. I S.57 - m.spät.Änd.) - SeeAnlV - scheidet aus.
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Eine Klagebefugnis auf der Grundlage von § 3 Satz 1 der Seeanlagenverordnung vom 23.1.1997 (BGBl. I S.57 - m.spät.Änd.) - SeeAnlV - scheidet aus.
  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

    Am 15.06.2007 legte die Klägerin Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung ein, mit dem sie geltend machte, die Genehmigung verstoße gegen § 3 Seeanlagenverordnung (vom 23.01.1997, BGBl. I S. 57 mit spät. Änd.; im Folgenden: SeeAnlV), soweit darin schwimmfähige Offshore-Fundamente zugelassen werden.
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