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Gesetzgebung
   BGBl. II 1993 S. 1010   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,21063
BGBl. II 1993 S. 1010 (https://dejure.org/1993,21063)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 23.07.1993, Seite 1010
  • Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
  • vom 15.07.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Solche Vereinbarungen sind in Art. 28 bis 38 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (BGBl 1993 II S. 1010) enthalten.
  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Nach dem Abbau der Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengener Vertragsstaaten (Gesetz vom 15.7.1993, BGBl II S. 1010) und dem damit verbundenen Wegfall der "Filterfunktion" der Grenzkontrollen sollte als Ausgleichsmaßnahme eine verstärkte Fahndungstätig­keit auf den Routen und in den Einrichtungen des internationalen Verkehrs im Bin­nenland treten (vgl. Begründung B. Zu § 1 Nr. 3 (Art. 13) Abs. 2 des Gesetzentwurfs zur Änderung polizeilicher Vorschriften vom 18.11.1994, LT-Drs.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Der bundesrechtliche Grenzkontrollverzicht durch das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (Gesetz vom 15. Juli 1993, BGBl. II S. 1010) rechtfertige keine wahllosen Binnenkontrollen.

    Die Vorschrift ist - in dem zur Prüfung gestellten Umfang - kompetenzgemäß ergangen (Art. 70 GG) und verstößt insbesondere nicht gegen das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (Gesetz vom 15. Juli 1993, BGBl. II S. 1010).

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