Gesetzgebung
| BGBl. I 1976 S. 2181 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 102, ausgegeben am 20.08.1976, Seite 2181
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
- vom 18.08.1976
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
bb) Aus den Materialien des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2181) lässt sich ein Hinweis auf den Willen des historischen Gesetzgebers entnehmen, die als Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot unter Strafe gestellte mitgliedschaftliche Beteiligung als rechtliche Einheit zu erfassen. - BGH, 16.05.2007 - AK 6/07
Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms
Obwohl derartige Taten gegenüber denjenigen des Gründens einer terroristischen Vereinigung und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an ihr im Grundsatz geringeres Unrecht verwirklichen, hatte die Vorschrift in Absatz 1 ihrer ursprünglichen Fassung (eingefügt in das StGB durch das Gesetz zur Änderung des StGB, der StPO, des GVG, der BRAO und des StVollzG vom 18. August 1976, BGBl I 2181) zunächst für alle diese Taten dieselbe Strafe angedroht (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren). - BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Wird ein Berufsverbot oder Vertretungsverbot schon vor Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens verhängt, machen die §§ 159a f, die durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung , des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I S 2181) eingefügt wurden, eine Fortdauer des Verbots über drei Monate hinaus von bestimmten Voraussetzungen abhängig.
- BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81
Begriff der Vereinigung
Auch bei der Beratung des Bundesgesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I 2181), mit dem § 129 a in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, ging man ersichtlich davon aus, daß diese Vorschrift, ebenso wie § 129 StGB, nur auf Vereinigungen anwendbar ist, die wenigstens eine Teilorganisation im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben (vgl. Deutscher Bundestag, Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, Prot. 7/2454). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21
Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses; …
Eine schon damals gemäß § 27 Abs. 3 StVollzG in der Fassung vom 18.08.1976 (BGBl. I 1976, S. 2181) verbotene Überwachung von Verteidigerbesuchen ist hierin nicht zu sehen. - BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren
§ 114 Abs. 1 BRAO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 18. August 1976 (BGBl I 2181) ist in Fällen, in denen der Ausschluß eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft in Frage kommt, wegen der Hinzufügung der demgegenüber eingeschränkten Sanktionsmöglichkeit des zeitigen Vertretungsverbots nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO milder als das früher geltende Gesetz.Von Bedeutung ist jedoch die Erweiterung des Katalogs der ehrengerichtlichen Maßnahmen durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2181).
- BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat
Weder die drei Anschuldigungsschriften noch der Beschluß des Ehrengerichts vom 8. Juni 1977, mit dem die Anschuldigungen zur Haupt Verhandlung zugelassen (§ 207 StPO) und die Verfahren miteinander verbunden worden sind, noch das erstinstanzliche Urteil enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf die Bestimmung des § 114 BRAO, der die im ehrengerichtlichen Verfahren im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts gemäß §§ 43, 113 BRAO in Betracht kommenden ehrengerichtlichen Maßnahmen aufzählt, insbesondere auch nicht auf das durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I 2181) eingefügte Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO n.F.), das der Ehrengerichtshof ausgesprochen hat.Die Revision führt selbst an, daß "die Anwendbarkeit des § 114 in der Neufassung aufgrund des Gesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I 2181) zu einer der tragenden Rechtsfragen dieses Verfahrens wurde".
- AGH Niedersachsen, 09.03.2015 - AGH 17/14
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der …
Das Vertretungsverbot ist danach für Fälle gedacht, in denen unter Berücksichtigung aller Umstände die Ausschließung aus dem Beruf als eine möglicherweise zu harte Reaktion auf anwaltliche Pflichtverletzungen erscheint, Verweis und Geldbuße nebeneinander sich aber nicht als ausreichend erweisen, um den Rechtsanwalt an die Einhaltung seiner Berufspflichten zu mahnen und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung einer integren Anwaltschaft zu genügen (vgl. BGBl. I 1976, S. 2181; BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1988 - AnwSt (R) 5/88, BGHR-St BRAO § 114 Abs. 1 Ausschluss 1.). - BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83
Rechtsmittel
Durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I 2181) wurden in § 115 Satz 1 BRAO die Fälle, in denen eine Maßnahme nach dem neuen § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verhängt wird, ebenso wie schon vorher die Fälle der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO) von der Verjährung ausgenommen.Der Ehrengerichtshof hat die Annahme, die Verfehlung des Rechtsanwalts sei verjährt, unter anderem auf die Erwägung gestützt, daß die Verhängung eines zeitlich befristeten Vertretungs- und Beistandsverbots ausscheide, weil bereits vor dem Zeitpunkt, als der Maßnahmenkatalog des § 114 Abs. 1 BRAO durch das Gesetz vom 18. August 1976 (BGBl I 2181) mit Wirkung vom 20. September 1976 um diese Sanktionsmöglichkeit erweitert wurde, die Verjährung eingetreten sei (UA S. 35 f).
- BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
Beschwerde gegen Haftbefehl wegen angeblicher Verjährung der Straftaten
Nach der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung des § 129 a StGB (BGBl 1976 I 2181) war die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nur ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht war. - BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen
- OLG Celle, 19.09.1979 - 2 Ws 140/79
Kontrolle der Post eines Prozessbevollmächtigten an einen Gefangenen nach …
- BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80
Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf …
- BGH, 12.12.1988 - AnwSt (R) 5/88
Revision des Rechtsanwalts gegen den Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen …
- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84
Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund …
- BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
- BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots
- BGH, 05.12.1983 - AnwSt (R) 9/83
Revision des Rechtsanwalts gegen die Verurteilung wegen schuldhafter Verletzung …
- BGH, 14.06.1993 - AnwSt (R) 2/93
Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen Zuwiderhandlung gegen ein …
- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
Prüfung im Strafverfahren getroffener tatsächlicher Feststellungen durch das …
- BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 21/82
Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer …
- BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82
Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines …
- BGH, 05.01.1982 - AK 60/81
Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender …
- BGH, 30.09.1985 - AnwSt (R) 11/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 25.04.1977 - AnwSt (R) 11/76
Entzung der Rechtsanwaltszulassung aufgrund schuldhafter Verletzung anwaltlicher …
- BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 7/78
Rechtsmittel
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