Gesetzgebung
| BGBl. I 2017 S. 386 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 09.03.2017, Seite 386
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
- vom 01.03.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
- bundestag.de
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Meldungen
- lto.de
Bundesrat ohne Einspruch: Nachstellung wird zum Gefährdungsdelikt [13.02.2017]
Literatur
- blogspot.com
Stalking-Abwehr 2017: Der neue § 238 StGB
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 23.09.2016 BR Opferschutz - Bundesrat unterstützt verbesserten Schutz vor Stalking
- 14.10.2016 BT Schutz vor Stalking soll besser werden
- 20.10.2016 BT Rechtsänderungen zur Verfolgung von Stalkern umstritten
- 09.11.2016 BT Experten sind uneins über das Stalking-Gesetz
- 10.11.2016 BT Experten uneins über Stalking-Gesetz
- 13.12.2016 BT Bundestag will besseren Schutz vor Stalking beschließen
- 10.02.2017 BR Stalking - Besserer Schutz vor Stalking
- 10.02.2017 BR Stalking - Besserer Schutz vor Stalking
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Diese Strafbarkeit eines Verstoßes gegen einen gerichtlich bestätigten Vergleich ist mit Wirkung zum 10. März 2017 geschaffen worden (vgl. BGBl. 2017 I, S. 386 und BT-Drucks. 18/9946; überholt daher OLG München, Beschluss vom 11. März 2008 - 4 St RR 18/08, juris), mithin vor den hiesigen Taten. - OLG Koblenz, 29.03.2017 - 13 WF 168/17
Stalking: Zur Vollstreckung von Unterlassungsanordnung gegen schuldunfähigen …
Auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl 2017 I 386) bietet insoweit keinen effektiven Opferschutz.30 Diese bekannte Schutzlücke (vgl. Cirullies FamRZ 2014, 1901, 1904) hat der Gesetzgeber indes auch in seinem erst kürzlich erlassenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 01.03.2017 (BGBl I 2017 S. 386) nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden.
- BGH, 23.08.2022 - 3 StR 247/22
Strafbare Nachstellung: Konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner …
Rn. 8 Nach dem zur Tatzeit geltenden § 238 Abs. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) setzt die Strafbarkeit unter anderem ein beharrliches Handeln des Täters voraus.
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