Gesetzgebung
| BGBl. I 1969 S. 217 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 22.03.1969, Seite 217
- Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- vom 19.03.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969
Der Bundesminister für Verkehr hat auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ) vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1969 (BGBl. I S. 217), mit Zustimmung des Bundesrats am 2. Juni 1969 die "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße im Jahre 1969" (im folgenden: VO vom 2. Juni 1969) erlassen. - VGH Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 10 S 2860/07
Geltung des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr auch für Maßnahmen zur …
Vor Inkrafttreten des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom Juni 1970 fand sich die gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Gebühren für behördliche Maßnahmen im Straßenverkehr in § 6 Abs. 1 Nr. 7 StVG (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. März 1969, BGBl. I S. 217). - BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - …
Auch die Ermächtigungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrs-Gesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der letzten Fassung des Gesetzes vom 19. März 1969 (BGBl. I S. 217) - StVG könnte eine Erweiterung des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO oder die Einfügung einer neuen Vorschrift, die die Schaffung des hier umstrittenen Parkprivilegs erlaubt, nicht rechtfertigen.
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