Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 1205   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,11124
BGBl. I 1981 S. 1205 (https://dejure.org/1981,11124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,11124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.12.1981, Seite 1205
  • Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982
  • vom 01.12.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (144)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der …

    Rn. 2 Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 vom 1. Dezember 1981 (BGBl I S. 1205) unter anderem durch Beiträge der versicherten Rentner finanziert.
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur …

    Rn. 2 Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1. Dezember 1981 (BGBl I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben.

    Die Versicherten konnten, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 vom 1. Dezember 1981 (BGBl I S. 1205) laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen.

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in …

    Diese Beitragspflicht konnte dem Kläger auch ohne Weiteres bekannt sein, denn sie bestand damals bereits aufgrund von § 180 Abs. 8 S 2 Nr. 5 RVO (§ 180 Abs. 8 RVO eingefügt durch Art. 2 Nr. 2 Buchst c des Rentenanpassungsgesetzes 1982 vom 1.12.1981, BGBl I 1205 mWv 1.1.1983).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht