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Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1814   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,24405
BGBl. I 1992 S. 1814 (https://dejure.org/1992,24405)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 03.11.1992, Seite 1814
  • Erstes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG)
  • vom 29.10.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …

    Die Möglichkeit einer Entscheidung nach einem Gesetz zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts (vgl. BGHSt 31, 365, 368) oder aufgrund eines strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (vgl. Erstes SED- Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29. Oktober 1992, BGBl. I 1814) besteht nicht.
  • EGMR, 09.06.2016 - 44164/14

    Pharma-Erbe siegt vor EGMR: LG Dresden hat Recht auf faires Verfahren verletzt

    Der Gerichtshof nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Grund, weshalb systematisch keine Verhandlungen in Fällen stattgefunden haben, in denen über Ansprüche nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu entscheiden war, darin bestand, das Verfahren zugunsten der Opfer des DDR-Regimes zu vereinfachen und zu beschleunigen (siehe Begründung des Gesetzesentwurfs, Bundestags-Drucksache, 12/1608, S. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VH 2746/15

    Soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - posttraumatische …

    Diese fortgeltenden Teile des RehabG-DDR wurden durch § 27 Nr. 2 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehG), verkündet als Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (1. SED-UnrechtsberG) vom 29. Oktober 1992 (BGBl I S. 1814), mit Wirkung ab dem 4. November 1992 aufgehoben.
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