Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 141   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,33945
BGBl. I 1997 S. 141 (https://dejure.org/1997,33945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,33945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 07.02.1997, Seite 141
  • Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV)
  • vom 30.01.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der …

    Soweit der Beschwerde die Rüge entnommen werden könnte, die Wertgebühr verstoße gegen eine aus § 97 Abs. 1 TKG der Klägerin obliegende Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen, wäre dem entgegenzuhalten, dass die Bestimmung keine Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Erbringung von Leistungen im Sinne von § 1 der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV) vom 30. Januar 1997 (BGBl I S. 141) begründet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03

    Beitrag, Beitragsrecht, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsbeitrag, …

    Derart weit gehende Verpflichtungen der Klägerin lassen sich jedoch dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 c Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung vom 7. Februar 1997 (BGBl I S. 141) nicht entnehmen, wonach die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Telefonstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf von der Klägerin sicherzustellen ist.
  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 39.02

    Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für öffentlichen …

    Soweit der Beschwerde die Rüge entnommen werden könnte, die Wertgebühr verstoße gegen eine aus § 97 Abs. 1 TKG der Klägerin obliegende Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen, wäre dem entgegenzuhalten, dass die Bestimmung keine Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Erbringung von Leistungen im Sinne von § 1 der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV) vom 30. Januar 1997 (BGBl I S. 141) begründet.
  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Soweit der Beschwerde die Rüge entnommen werden könnte, die Wertgebühr verstoße gegen eine aus § 97 Abs. 1 TKG der Klägerin obliegende Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen, wäre dem entgegenzuhalten, dass die Bestimmung keine Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Erbringung von Leistungen im Sinne von § 1 der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV) vom 30. Januar 1997 (BGBl I S. 141) begründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht