Telekommunikationsgesetz
Teil 6 - Frequenzordnung (§§ 87 - 107) |
§ 97
Zuteilung zur gemeinsamen Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
(1) 1Frequenzen, bei denen eine effiziente Nutzung durch einen Einzelnen allein nicht zu erwarten ist, können auch mehreren zur gemeinsamen Nutzung zugeteilt werden. 2Die Inhaber dieser Frequenznutzungsrechte haben Beeinträchtigungen hinzunehmen, die sich aus einer bestimmungsgemäßen gemeinsamen Nutzung der Frequenz ergeben.
(2) 1In begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Erprobung innovativer Technologien in der Telekommunikation oder bei kurzfristig auftretendem Frequenzbedarf, kann von den im Frequenzplan enthaltenen Festlegungen bei der Zuteilung von Frequenzen befristet abgewichen werden. 2Voraussetzung hierfür ist, dass keine Frequenznutzung beeinträchtigt wird. 3Sind Belange der Länder bei der Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen, ist auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen.
ermächtigung § 90Frequenzplan § 91Frequenzzuteilung § 92Befristung und Verlängerung der Frequenzzuteilung § 93Gemeinsame Frequenzzuteilungen § 94Zeitliche Koordinierung der Frequenzzuteilungen § 95Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten § 96Frequenzzuteilung für Rundfunk, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen § 97Zuteilung zur gemeinsamen Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf § 98Zuteilung zur alternativen Frequenznutzung § 99Bestandteile der Frequenzzuteilung § 100Vergabeverfahren § 101Flexibilisierung der Frequenznutzung § 102Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht § 103Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme, Monitoring der Mobilfunkversorgung § 104Einschränkung der Frequenzzuteilung § 105Förderung des Wettbewerbs § 106Lokales Roaming, Zugang zu aktiven und passiven Netzinfrastrukturen § 107Beteiligung in der Gruppe für Frequenzpolitik
Rechtsprechung zu § 97 TKG
66 Entscheidungen zu § 97 TKG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.06.2012 - III ZR 227/11
Befugnis zur Verwendung von Verkehrsdaten eines Telefonanschlussinhabers: ...
- AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10
Mobilfunkvertrag: Anscheinsbeweis für die Zurechnung von Entgelten zum Anschluss ...
- BGH, 16.02.2012 - III ZR 200/11
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Zulässigkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11
Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die ...
- EuGH, 22.11.2012 - C-119/12
Probst - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und ...
- LG Deggendorf, 19.07.2011 - 13 S 141/10
Call-by-Call-Verträge - Tarifveröffentlichung
- BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11
- VG Köln, 25.02.2015 - 21 K 2214/14
Löschung von Verkehrsdaten bei abgehenden entgeltpflichtigen netzinternen ...
- BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10
Speicherung dynamischer IP-Adressen
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.07.2014 - III ZR 391/13
Speicherung von IP-Adressen zur Vermeidung von Störungen
- LG Darmstadt, 06.06.2007 - 10 O 562/03
Siebentägige Speicherung von IP-Adressen beim ISP
- BGH, 03.07.2014 - III ZR 391/13