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Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1756   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,37995
BGBl. I 2000 S. 1756 (https://dejure.org/2000,37995)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 22.12.2000, Seite 1756
  • Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern
  • vom 19.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …

    Rn. 8 Aus der Einfügung von § 76 Abs. 2 Satz 2 GVG und § 33 b Abs. 2 Satz 2 JGG durch das Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02

    Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden.
  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08

    Täterschaft (Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; wertende Betrachtung aller …

    Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist jedoch eine Ausnahme geschaffen und die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung für die Fälle der Zurückweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden.
  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist jedoch eine Ausnahme geschaffen und die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung für die Fälle der Zurückweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden.
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