Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 1756 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 22.12.2000, Seite 1756
- Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern
- vom 19.12.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02
Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung
Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden. - BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
Täterschaft (Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; wertende Betrachtung aller …
Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist jedoch eine Ausnahme geschaffen und die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung für die Fälle der Zurückweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden. - BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08 Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 1756) ist jedoch eine Ausnahme geschaffen und die Unabänderlichkeit der bei Eröffnung des Hauptverfahrens getroffenen Besetzungsentscheidung für die Fälle der Zurückweisung einer Sache durch das Revisionsgericht abgeschafft worden.
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