Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 2191 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 28.06.2002, Seite 2191
- Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- vom 21.06.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 24.09.2001 BT Eisenbahn-Bundesamt soll gegen Diskriminierung beim Netzzugang vorgehen
- 23.11.2001 BT Zugang zum Schienennetz auf dem Prüfstand
- 26.11.2001 BT Experten begrüßen neue Rolle des Eisenbahn-Bundesamtes beim Netzzugang
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10
Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; …
Mit dem 2. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191) hat der Gesetzgeber durch § 5a AEG nunmehr die aus der Eisenbahnaufsicht erwachsenden Eingriffskompetenzen ausdrücklich gesetzlich geregelt (…Wittenberg/Heinrichs/Mittmann/Zwanziger, AEG, 1. Aufl., § 5a Rn. 11). - BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10
Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile; …
Rn. 20 c) Entstehungsgeschichtlich kann die Einfügung des § 5a Abs. 5 AEG in das Allgemeine Eisenbahngesetz durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2191) als Reaktion des Gesetzgebers auf die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die mangelnde Stringenz der bis dahin geltenden Regelungen hinsichtlich der Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden verdeutlicht hatte, angesehen werden (…zu diesem Zusammenhang: Kramer, in: Kunz , Eisenbahnrecht, Bd. 1, Stand: 1. Juni 2011, § 5a AEG Rn. 1;… Wittenberg/Heinrichs/Mittmann/Zwanziger, a.a.O. § 5a Rn. 11). - BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15
Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …
Rn. 24 aa) Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191) hat der Gesetzgeber hervorgehoben, Ziel des § 11 AEG sei die Erhaltung bestehender Eisenbahninfrastruktur.
- BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06
Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …
In rechtlicher Hinsicht ist daher auf das Allgemeine Eisenbahngesetz in der Fassung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl I S. 2378, 2396; berichtigt in BGBl 1994 I S. 2439), zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2191), abzustellen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 262/05
Natur- und Landschaftsschutz gilt auch an Bahngleisen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 3745/03
Lagerung von Gefahrgut in einem Containerumschlagterminal des kombinierten …
Wie bereits unter Geltung des Bundesbahngesetzes wird dabei orientiert an § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191, 2197), - EBO - ein weiter Anlagenbegriff zugrunde gelegt, von dem Umschlagplätze für den Güterverkehr und auch Lagerplätze in Gleisnähe umfasst sein können, wenn sie notwendige Bestandteile des Eisenbahnbetriebes darstellen. - BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19
Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen …
Zwar ist gemäß § 7f AEG (zuvor § 7a AEG in der Fassung vom 21. Juni 2002, BGBl. I 2191) für die Aufnahme des Betriebs neben der Genehmigung eine (Sicherheits-)Erlaubnis erforderlich.Durch das zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191) ist die Gegenleistung für die abzugebenden Grundstücke und Eisenbahninfrastruktureinrichtungen präziser gefasst worden.
- OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16
Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage; …
- VGH Hessen, 02.12.2015 - 5 A 1021/14
Verwaltungskosten
{RN: 18} Keine dieser Voraussetzungen ist erfüllt: Nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes - BEVVG - in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl I, Seite 2191) hat das Eisenbahn-Bundesamt im Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer oder die Änderung bestehender Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes der nach Landesrecht zuständigen Behörde des Landes, in dem die Betriebsanlagen liegen, die Pläne zur Durchführung des Anhörungsverfahrens zuzuleiten. - BVerwG, 13.09.2010 - 3 B 45.10
Vermögenszuordnung; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Eigentumsübergang durch …
Seinen Ausführungen lässt sich zwar entnehmen, dass jede Fremdnutzung einer Liegenschaft der Annahme ihrer ausschließlichen Bahnnotwendigkeit im Sinne des § 21 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes - BEZNG (amtliche Normabkürzung seit dem 1. Juli 2002, vgl. Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 <BGBl I S. 2191>) - entgegensteht; dies zwingt jedoch weder zu dem Schluss, dass umgekehrt jede ausschließliche Nutzung eines Grundstücks durch die Bahn ohne Weiteres zu dessen Bahnnotwendigkeit führt, noch hat der Senat in dem herangezogenen Urteil diesen Schluss gezogen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 9 A 2725/06
Erhebung einer Gebühr für eine stichprobenartige Überwachungsmaßnahme eines nicht …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 292/02
Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden
- VG München, 01.12.2016 - M 24 K 16.1172
Drittanfechtungsklage gegen eisenbahnrechtliche Stilllegungsgenehmigung
- VG Köln, 30.11.2004 - 14 K 9757/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung gegenüber einem …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2004 - 7 S 2316/03
Flurbereinigungsrechtliche Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes als …
- VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2990/02
Antrag auf Verwendung einer Bahnstrecke eines konzessionierten …
- VGH Bayern, 06.11.2002 - 22 AE 02.40091
Untersagung einer bestimmten Zufahrt zu einer Baustelleneinrichtungsfläche sowie …
- VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2914/02
- VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".