Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 677 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 20.02.2002, Seite 677
- Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
- vom 12.02.2002
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Rn. 24 § 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677, im Folgenden: InsoBekV) bestimmt:. - BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der …
Rn. 13 c) Seit dem 1. Dezember 2001 ist für die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen die Veröffentlichung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem zugelassen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 InsO in der Fassung vom 26. Oktober 2001, BGBl. I S. 2710; siehe ferner die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002, BGBl. I S. 677), seit dem 1. Juli 2007 besteht ausschließliche Internetpublizität (§ 9 Abs. 1 Satz 1 InsO in der Fassung vom 13. April 2007, BGBl. I S. 509). - BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach …
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat von der durch § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 InsO in der bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Satz 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I, S. 677) eingeräumten Möglichkeit zu einer entsprechenden Veröffentlichung Gebrauch gemacht.
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur …
Für diese Bekanntmachung gelten die Vorschriften der aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 2 InsO erlassenen Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509, 511), nachfolgend InsOBekVO. - BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16
Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung: …
Rn. 16 Die auf dieser Grundlage erlassene Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2007, BGBl. I S. 509; fortan "InsNetV") greift in § 2 Abs. 1 Satz 1 diese Vorgaben auf. - OLG Rostock, 19.06.2006 - 3 U 6/06
Erfüllungswirkung bei Zahlung des Insolvenzschuldners trotz grob fahrlässiger …
Diese Möglichkeit war dem Gericht durch die Verordnung zur öffentlichen Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren im Internet vom 12.02.2002 (Bundesgesetzblatt I, S. 677) und durch die allgemeine Verfügung der Landesjustizverwaltung Schleswig-Holstein vom 26.02.2004 (SchlHA 2004, 65) seit dem 01.04.2004 eröffnet.
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