Gesetzgebung
| BGBl. I 2011 S. 98 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 10.02.2011, Seite 98
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- vom 25.01.2011
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Wird zitiert von ... (44)
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
Bereits in der Vergangenheit war er deshalb Inhaber eines Bewohnerparkausweises, für dessen Ausstellung die Antragsgegnerin bisher nach Nr. 265 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) eine jährliche Gebühr von 30 EUR erhoben hat. - VG Stuttgart, 29.01.2015 - 8 K 4792/14
Pflicht zur Verwendung des Euro-Kennzeichens
Rn. 33 Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Gebühr einschließlich der Kosten für die Postzustellung ist § 6a Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 StVG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBl. I S. 98) in der Fassung vom 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) - GebOSt - i.V.m. der Gebühren-Nr. 254 der Anlage zu § 1 GebOSt. - BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige …
Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl I S. 98) abzuweichen.(2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.
- VG Trier, 05.01.2016 - 1 L 3706/15
Fahrerlaubnisentziehung; Konsum harter Drogen
Rn. 19 Keinen rechtlichen Bedenken begegnet auch die in dem Bescheid enthaltene Gebührenfestsetzung (vgl. §§ 1 bis 4 i.V.m. Ziff. 206 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970, BGBl I 1970, 865, 1298, in der Fassung vom 11. Februar 2011, BGBl. I 98). - BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl I S. 98) abzuweichen.(2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl I S. 98) abzuweichen.(2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.
- OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 12 KN 174/14
Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige …
Rn. 10 (2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung..Rn. 27 Bei § 1 der Gebührenordnung handelt es sich um eine vom Bundesrecht, namentlich den Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98, im Folgenden: GebOSt), abweichende Regelung zu Verwaltungsgebühren.
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl I S. 98) abzuweichen.(2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.
- OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12
Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die …
Rn. 8 (2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.Rn. 23 Die von den Niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Finanzen am 14.02.2012 erlassene Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung, im Folgenden: GebührenVO, verstößt gegen Bundesrecht - die Ziffern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2012, im Folgenden: GebOSt - und ist daher nach Art. 31, 70 GG nichtig.
- BFH, 30.06.2022 - V R 32/21
Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung
Der Bewerber hatte für die Durchführung der Ortskundeprüfung eine Gebühr nach dem Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr --GebOSt-- (BGBl I 2011, 98) an die mit der Ortskundeprüfung betrauten Organisationen, u.a. an den Kläger, zu entrichten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 16 E 180/14
Rechtswidrigkeit einer Festsetzung von Zwangsgeld bei einer bereits von Anfang an …
- VG Trier, 09.05.2016 - 1 L 1375/16
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht der Alkoholabhängigkeit
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839
Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 …
- VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 BV 15.134
Bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im …
- VG Koblenz, 23.07.2012 - 4 K 215/12
Gebührenerhebung bei Stilllegung eines Kfz; unbestimmte Zwangsmittelandrohung; …
- VGH Bayern, 05.08.2026 - 11 ZB 26.540
Nichtteilnahme am schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung für Fahrlehrer wegen …
- OVG Sachsen, 11.08.2025 - 6 A 138/23
Bewohnerparkbereich; Ausnahmegenehmigung; Gewerbetreibender; freier Beruf; …
- VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025
Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens
- VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs (Verwaltungskosten) - Berufungszulassung
- VGH Bayern, 24.07.2020 - 11 C 20.545
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …
- VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15
Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von synthetischem Cannabinoid
- VGH Bayern, 31.05.2023 - 11 ZB 23.646
Gebühren und Auslagen für die Untersagung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs - …
- OVG Sachsen, 12.02.2025 - 6 A 807/20
Verwaltungskosten; Erledigung; Inzidentprüfung; EG Typengenehmigung; …
- VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen
- VG Köln, 21.04.2021 - 22 L 333/21
- VG Aachen, 12.03.2018 - 3 L 319/18
Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; gelegentlicher Konsum
- VG Augsburg, 08.12.2016 - Au 7 S 16.1479
Keine Annahme regelmäßigen Konsums nur aufgrund des Besitzes einer nicht …
- VG Köln, 27.05.2024 - 22 K 1308/23
- VG Köln, 24.05.2022 - 6 K 5450/21
- VG Köln, 23.03.2021 - 22 K 1957/20
- VG Kassel, 09.02.2016 - 1 K 2521/15
Gebühren für Außerbetriebsetzung eines nicht versicherten Kfz
- VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der …
- VG Aachen, 27.03.2012 - 2 K 2342/10
Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für eine Auskunft aus dem …
- VG Köln, 16.11.2022 - 22 K 2163/22
- VG Köln, 09.03.2021 - 22 K 7072/20
- VG Berlin, 07.10.2015 - 14 K 246.14
Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine Betriebsuntersagung
- VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 37/15
Kostenbescheid über die Anordnung der Beibringung eines medizinischen Gutachtens …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 12 KN 176/14
Niedersächsische Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für …
- VG München, 06.03.2013 - M 23 K 12.2796
Kosten für Zwangsvollstreckung
- OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 12 KN 175/14
Niedersächsische Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für …
- VG Trier, 30.05.2012 - 1 L 396/12
Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der …
- VG Köln, 01.12.2021 - 22 K 1268/21
- VG Köln, 25.01.2021 - 22 K 4088/20
- OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 12 KN 177/14
Niedersächsische Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".