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Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90433
BGBl. I 2011 S. 98 (https://dejure.org/2011,90433)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 10.02.2011, Seite 98
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • vom 25.01.2011

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Bereits in der Vergangenheit war er deshalb Inhaber eines Bewohnerparkausweises, für dessen Ausstellung die Antragsgegnerin bisher nach Nr. 265 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) eine jährliche Gebühr von 30 EUR erhoben hat.
  • VG Stuttgart, 29.01.2015 - 8 K 4792/14

    Pflicht zur Verwendung des Euro-Kennzeichens

    Rn. 33 Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Gebühr einschließlich der Kosten für die Postzustellung ist § 6a Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 StVG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBl. I S. 98) in der Fassung vom 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) - GebOSt - i.V.m. der Gebühren-Nr. 254 der Anlage zu § 1 GebOSt.
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige …

    Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl I S. 98) abzuweichen.

    (2) Ist eine Gebühr nach Absatz 1 zu erheben, so finden die Gebühren-Nummern 263 und 264 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) keine Anwendung.

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