Gesetzgebung
| BGBl. I 2022 S. 1985 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 11.11.2022, Seite 1985
- Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
- vom 07.11.2022
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 27.05.2026 - B 8 SO 4/24 R
Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres …
Rn. 33 Hinzu traten weitere Entlastungsmaßnahmen (vgl die Aufzählung in BT-Drucks 20/6569 S 5 f) wie die Einführung eines vergünstigten Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr von 9 Euro je Kalendermonat im Zeitraum Juni bis August 2022 zur Deckung von Mobilitätsbedarfen sowie der Wegfall der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1.7.2022 (durch das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23.5.2022, BGBl I 747) und die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro ua für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes und Rentnerinnen und Rentner gemäß § 1 Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz (RentEPPG vom 7.11.2022, BGBl I 1985). - BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den …
Rn. 8 2. Durch das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs vom 7. November 2022 (BGBl I S. 1985) haben Bezieher laufender dauerhafter Alterseinkünfte (v.a. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte oder vergleichbarer Leistungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten) nun ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung der Energiepreispauschale (…vgl. BTDrucks 20/3938, S. 5, 12 und 16 f.). - LSG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - L 7 SO 3464/22
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende …
Aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985) würden ab dem 1. Dezember 2022 auch Altersrentner eine entsprechende Pauschale in Höhe von 300 EUR erhalten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2025 - L 19 AS 1015/24 Rn. 64 Rn. 65 die Empfänger von Rentenzahlungen erhielten ebenso eine Energiepreispauschale i.H.v. 300, 00 EUR im Dezember 2022 (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs vom 07.11.2022, BGBl. I S. 1985), die gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 RentEPPG bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wurde;.
- SG Freiburg, 26.05.2023 - S 7 AS 1845/22
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelbedarfe der Stufe 2 …
Rn. 49 Aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende vom 7.11.2022 (BGBl. I S. 1985) erhielten die Kläger als Bezieher von Renten wegen Erwerbsminderung des Weiteren auch im Dezember 2022 eine entsprechende Pauschale in Höhe von 300, 00 EUR. - FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1149/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Dasselbe gilt auch für das RentEPPG, denn danach sollen Personen die Energiepreispauschale erhalten, die Ansprüche u.a. aus einer Alters-, Erwerbsminderung- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben (Bundestag-Drucksache 20/3938, Seite 1), die gemäß § 22 Nr. 1 bis 1a EStG der Besteuerung unterfallen, da ihnen - frühere - Leistungen der Steuerpflichtigen zu Grunde liegen. - FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1150/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Dasselbe gilt auch für das RentEPPG, denn danach sollen Personen die Energiepreispauschale erhalten, die Ansprüche u.a. aus einer Alters-, Erwerbsminderung- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben (Bundestag-Drucksache 20/3938, Seite 1), die gemäß § 22 Nr. 1 bis 1a EStG der Besteuerung unterfallen, da ihnen - frühere - Leistungen der Steuerpflichtigen zu Grunde liegen. - FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1140/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Dasselbe gilt auch für das RentEPPG, denn danach sollen Personen die Energiepreispauschale erhalten, die Ansprüche u.a. aus einer Alters-, Erwerbsminderung- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben (Bundestag-Drucksache 20/3938, Seite 1), die gemäß § 22 Nr. 1 bis 1a EStG der Besteuerung unterfallen, da ihnen - frühere - Leistungen der Steuerpflichtigen zu Grunde liegen.
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