11.08.2006

Bundesrat - Drucksache 551/06

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 2819   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,40883
BGBl. I 2006 S. 2819 (https://dejure.org/2006,40883)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 14.12.2006, Seite 2819
  • Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)
  • vom 09.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) (G-SIG: 16019262)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 11.09.2006   BT   Gesetzentwurf über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten
  • 31.10.2006   BT   Länder sollen selbst Art der Öffentlichkeitsinformation wählen können
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG und § 10 Abs. 1 Satz 4, Halbsatz 2 der 9. BImSchV (jeweils in der Fassung vom 9. Dezember 2006, BGBl. I, S. 2819), die Art. 6 Abs. 2 ff. der UVP-RL umsetzen, sind bei UVP-pflichtigen Vorhaben der Antrag sowie die beigefügten Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde und in den Gemeinden auszulegen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Eine vollständige Auflistung aller vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen ist nicht erforderlich (BT-Drs. 16/2494 S. 23; a.A. Hofmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, UVPG, Stand Februar 2016, § 9 Rn. 45).

    Die zusätzlichen Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG, wonach die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten ist, welche Unterlagen nach § 6 UVPG vorgelegt wurden, konnten auf die Ende 2002 erfolgte Auslegungsbekanntmachung schon deswegen keine Anwendung finden, weil sie erst nach der Auslegung durch das Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) eingefügt worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 551/06, S. 44) soll diese Regelung den vom Europäischen Gerichtshof gestellten Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, Rechnung tragen.
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