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07.12.2001

Bundestag - Drucksache 14/7760

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürArbeitundSozialordnung(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1163   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,54699
BGBl. I 2002 S. 1163 (https://dejure.org/2002,54699)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 28.03.2002, Seite 1163
  • Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 23.03.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.12.2001   BT   Regierung will Höchstarbeitszeit von 14 Stunden für Seemänner festschreiben
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    Rn. 26 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze vom 23. März 2002 (BGBl I S. 1163), in Kraft getreten am 1. April 2002, in § 613a Abs. 6 BGB geregelt, dass die von einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betroffenen Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widersprechen können.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den …

    b) Nach der Rechtsprechung des BAG ist das Widerspruchsrecht ein Gestaltungsrecht, welches auch schon vor seiner Kodifizierung in § 613a Abs. 6 BGB durch das Gesetz vom 23. März 2002 (BGBl I 1163) dem Arbeitnehmer in verfassungskonformer Auslegung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Berücksichtigung der Menschenwürde, des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes zugebilligt wurde (hierzu BAGE 70, 238 = AP Nr. 96 zu § 613a BGB).
  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie

    Der Arbeitnehmer soll nicht verpflichtet werden, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (Bundestagsdrucksache 14/7760 Seite 20).
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