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16.02.2009

Bundestag - Drucksache 16/11967

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumdesInnern(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2821   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,84686
BGBl. I 2009 S. 2821 (https://dejure.org/2009,84686)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 19.08.2009, Seite 2821
  • Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
  • vom 14.08.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 25.02.2009   BT   Regierung will Sicherheit in Informationstechnik des Bundes verbessern
  • 17.03.2009   BT   Regierung will Ländervorschläge zu IT-Sicherheit prüfen
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Köln, 01.04.2022 - 1 L 466/22

    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware …

    Rn. 40 Vgl. dazu Bundestags-Drucksache 16/13259, S. 7.

    Rn. 69 Vgl. Bundestags-Drucksache 16/11967, S. 12.

  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Der Kreis der möglichen Eingriffsadressaten wird durch Verweisungen auf ihrerseits hinreichend bestimmte Regelungen wie § 2 Abs. 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982), und § 15 AktG klar umrissen.
  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08

    Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur …

    Rn. 41 In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrats-Drucksache 62/09) ist geplant, dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die Befugnis einzuräumen, zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes Protokolldaten und solche Daten, die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, auszuwerten.
  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts, …

    Rn. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen (Nutzungsberechtigung bzw. im Folgenden: telekommunikationsrechtliches Wegerecht), das die Beklagte einer Rechtsvorgängerin der Klägerin nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), für die hier maßgebliche Zeit zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4186) - TKG 1996 - übertragen hatte, unter der Geltung des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), für die hier maßgebliche Zeit zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) - TKG 2004 - auf die Klägerin übergegangen ist.
  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 10.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines …

    Rn. 18 2. Rechtsgrundlage für die von der Klägerin noch begehrte Verpflichtung der Beigeladenen zur Gewährung von Anschluss-Resale zu Großhandelsbedingungen ist § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) - TKG -, das in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 25. Januar 2010 zuletzt durch Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl I S. 2821) geändert worden war.
  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 11.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines …

    Rn. 18 2. Rechtsgrundlage für die von der Klägerin noch begehrte Verpflichtung der Beigeladenen zur Gewährung von Anschluss-Resale zu Großhandelsbedingungen ist § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) - TKG -, das in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 25. Januar 2010 zuletzt durch Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl I S. 2821) geändert worden war.
  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1352/08

    Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem …

    In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrats-Drucksache 62/09) ist geplant, dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die Befugnis einzuräumen, zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes Protokolldaten und solche Daten, die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, auszuwerten.
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