31.03.2010
Bundestag - Drucksache 17/1288
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher Bundestag
Gesetzgebung
BGBl. I 2010 S. 1408 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 27.10.2010, Seite 1408
- Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
- vom 18.10.2010
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 13.04.2010 BT Geldstrafen sollen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden
- 07.07.2010 BT Koalition billigt gegenseitige Anerkennung von Geldbußen oder Geldstrafen in EU
- 08.07.2010 BT Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen in der EU beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. Juli)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
Vollstreckung ausländischer Geldbußen; Vollstreckbarerklärug einer …
Der Bescheid des Centraal Justitieel Incassobureau vom 17.4.2011 ist, wie sich aus dem Farbdruck ergibt, ein Original des zu vollstreckenden Bescheides, Im Übrigen ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs das Vorliegen einer Kopie, die keine Zweifel an der Authentizität des übermittelten Dokumentes aufkommen lässt, ausreichend (vgl. BT-Drucks. 17/1288 S. 22;… zustimmend Trautmann in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, § 87 a Rdn. 2;… Johnson in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Stand: Januar 2011, § 87 a Rn. 2).Während in § 87 d Abs. 2 IRGE des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zunächst nur ein fakultatives Bewilligungshindernis vorgesehen war, ist auf Empfehlung des Rechtsausschusses in § 87 b Abs. 3 Ziff. 9 IRG nunmehr zwingend die Ablehnung des Ersuchens um Vollstreckung einer Geldsanktion vorgeschrieben (vgl. Bundestags-Drucks. 17/2458).
- OLG Köln, 16.04.2014 - 2 Ws 143/14
Vollstreckung einer ausländischen Geldbuße im Verhältnis von Geldsanktionengesetz …
Dass das EG-Vollstreckungsübereinkommen von 1991 nach der Umsetzung des RB-Geld für Deutschland keinen Anwendungsbereich mehr haben wird, entspricht auch der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 17/1288, S. 19; ebenso Trautmann in NZV 2011,S. 57 ).In der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 17/1288, S. 21, dem folgend Trautmann a.a.O. § 87 Randn.1) wird dazu folgendes ausgeführt: "Dass der andere Mitgliedstaat in Deutschland auf der Grundlage des RB-Geld vollstrecken lassen will, wird sich im Regelfall aus der Übersendung der Bescheinigung entsprechend dem im Anhang zum RbGeld abgedruckten Formblatt ergeben, die der zu vollstreckenden Entscheidung beigefügt wird." Auch daraus ergibt sich nach Auffassung des Senats nichts Gegenteiliges.
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Keine Reduzierung einer in einem …
Insbesondere im Falle einer Veröffentlichung der Entscheidung besteht das Risiko eines Nachahmungseffektes, zumal das zugrunde liegende Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses #####/####/JI des Rates vom 24. Februar 2005 vom 18. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1408) erst am 28. Oktober 2010 in Kraft getreten ist und demzufolge eine gefestigte Rechtsprechung auf diesem Gebiet noch nicht existiert. - VGH Bayern, 11.11.2010 - 7 C 10.2242
Streitwertbeschwerde; Erlass eines Praxissemesters; Auffangstreitwert
Die nach § 68 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2010 (BGBl I S. 1408), zulässige Streitwertbeschwerde, über die vorliegend der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG), hat zum Teil Erfolg. - VGH Bayern, 11.11.2010 - 7 C 10.2235
Streitwertbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erlass eines Praxissemesters; …
Die nach § 68 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2010 (BGBl I S. 1408), zulässige Streitwertbeschwerde, über die vorliegend der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG), hat zum Teil Erfolg.