24.04.2013
Bundestag - Drucksache 17/13269
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 2176 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 12.07.2013, Seite 2176
- Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
- vom 04.07.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
- bundestag.de
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 13.02.2013 BT Kindeswohl
- 24.04.2013 BT Rechte leiblicher Väter: Rechtsausschuss einstimmig für Regierungsentwurf
- 26.04.2013 BT Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters gestärkt (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 25. und 26. April)
- 23.12.2013 BT Flutopferhilfe, Zypern, Kita-Plätze, Väterrechte
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16
Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …
Rn. 19 (1) Zwar hat der Gesetzgeber sowohl im Zuge des Kindschaftsrechtsreformgesetzes als auch im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176), mit dem der die Zuständigkeit des Familiengerichts regelnde letzte Halbsatz des § 1686 BGB gestrichen wurde, an der Formulierung "Elternteil" festgehalten. - BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15
Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der …
Rn. 16 a) Diese Neuregelungen sind mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176 f.) mit Wirkung vom 13. Juli 2013 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden.Rn. 20 Zwar sind Anträge nach § 1686 a BGB gemäß dem - ebenfalls mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176 f.) mit Wirkung vom 13. Juli 2013 neu geschaffenen - § 167 a Abs. 1 FamFG nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben.
- BFH, 05.12.2019 - II R 5/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom …
Die Regelungen wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 (BGBl I 2013, 2176) eingefügt und sind am 13.07.2013 in Kraft getreten.
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13
Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.
vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2013 (BGBl I S. 2176), eine Kostenfreiheit für die ermittelnden, die Verfügung von Todes wegen in amtlicher Verwahrung habenden Stellen bei Nachfragen an Verwaltungsbehörden ergibt,. - BGH, 15.05.2024 - XII ZB 358/22
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption des Kindes
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht für die Abstammungsuntersuchung zur Durchsetzung des Umgangsrechts eines leiblichen Vaters eine eindeutige gesetzliche Ermächtigung gefordert (…vgl. BVerfG FamRZ 2013, 1195 Rn. 25 ff.), die der Gesetzgeber dann mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176) in Form von § 167 a Abs. 2 FamFG geschaffen hat (vgl. auch BVerfG FamRZ 2015, 729 zum Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter). - OLG Frankfurt, 22.08.2013 - 2 UF 23/12
Zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Rn. 26 Dementsprechend war der Senat, wie in dem Anhörungstermin vom 6.6.2012 erörtert worden ist und den Ausführungen im Beweisbeschluss vom 13.9.2912 entnommen werden kann, gewillt, nach Klärung der Kindeswohldienlichkeit ggf. entweder § 1684 BGB konventionskonform auszulegen oder notfalls einen Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG zu erlassen, sofern nicht ohnehin bei Entscheidungsreife, wie bereits damals absehbar war, eine neue, mit der EMRK in Einklang stehende materielle Rechtslage geschaffen sein würde, was nunmehr auf Grund des am 13.7.2013 in Kraft getretenen Gesetzes vom 4.7.2013 zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BGBl. I 2013, 2176 f.) mit Einführung des § 1686a BGB der Fall ist. - VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15
Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen …
Rn. 31 In Reaktion auf diese Rechtsprechung hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2176) in § 1686a Abs. 1 BGB ein Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen Vaters gegenüber den rechtlichen Eltern geregelt, wenn dieser ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind zeigt und das Kindeswohl nicht entgegensteht, und besondere Verfahrensregeln in § 167a FamFG normiert. - BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
Rn. 8 3. Mit Schriftsatz vom 13. August 2013 hat der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 13. Juli 2013 (BGBl I S. 2176) neu eingefügten § 1686a BGB für erledigt erklärt und um Erstattung seiner notwendigen Auslagen ersucht.Da auch der durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 13. Juli 2013 (BGBl I S. 2176) neu geschaffene § 1686a BGB die leibliche Vaterschaft eines Umgang begehrenden Antragstellers voraussetzt, hat sich die rechtliche Ausgangslage für den Beschwerdeführer insoweit praktisch nicht verändert.
- VG Berlin, 10.10.2014 - 22 K 93.14
(Kein) Visum für den Nachzug eines Inders zu einem deutschen Kind, dessen …
Daran hat auch das vom Kläger erwähnte "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176) - in Kraft seit dem 13. Juli 2013 - nichts geändert. - VG München, 16.07.2015 - M 10 K 14.4208
Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum biologischen …
Daran hat auch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2176), in Kraft seit dem 13. Juli 2013, nichts geändert.
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