08.10.2014

Bundestag - Drucksache 18/2752

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1748   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62685
BGBl. I 2014 S. 1748 (https://dejure.org/2014,62685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,62685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 25.11.2014, Seite 1748
  • Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
  • vom 20.11.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Literatur

  • jurop.org

    Die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem BauGB

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 19.09.2014   BR   Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern - Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern
  • 08.10.2014   BT   Hendricks: Baurecht für Flüchtlingsheime lockern
  • 08.10.2014 BReg Bau von Unterkünften - Schnelle Unterbringung von Flüchtlingen
  • 09.10.2014   BT   Flüchtlinge: Bau von Unterkünften erleichtern
  • 27.10.2014   BT   Anhörung zu Änderungen im Bauplanungsrecht
  • 28.10.2014   BT   Flüchtlingsunterbringung (in: Mauerfall, Elterngeld Plus, Hinweisgeber, Raumfahrt)
  • 29.10.2014   BT   Flüchtlingsheime sollen schneller gebaut werden
  • 03.11.2014   BT   Flüchtlingsheime in Gewerbegebieten
  • 03.11.2014   BT   Flüchtlingswohnungen in Gewerbegebieten strittig
  • 05.11.2014   BT   Flüchtlingsheime in Gewerbegebieten
  • 06.11.2014   BT   Flüchtlingsunterkünfte auch in Gewerbegebieten
  • 07.11.2014   BT   Planung von Flüchtlingsunterkünften (in: Bundestagsbeschlüsse am 6. und 7. November )
  • 07.11.2014   BR   Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern - Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern
  • 07.11.2014   BR   Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern - Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Insoweit ist die Einzelfallentscheidung auf Zulassungsebene daraufhin zu überprüfen, ob die öffentlichen Belange unter Einbeziehung nachbarlicher Interessen gewahrt sind (vgl. BT-Drs. 18/2752 S. 12).

    Der Gesetzgeber geht deshalb von "wohnähnlichen Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften" aus (vgl. BT-Drs. 18/2752 S. 12; ebs. BR-Drs. 419/14 S. 6 "wohnähnliche Nutzung").

    Denn das besondere Gewicht, das der Gesetzgeber einer bedarfsgerechten und zeitnahen Schaffung von Unterbringungseinrichtungen bereits mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) aber auch mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) beigemessen hat, ist bei der Bewertung der öffentlichen Belange zu berücksichtigen.

    Danach sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als öffentlicher Belang i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in allen Baugebieten zu wahren (vgl. BT-Drs. 18/3070 S. 1, S. 5; BT-Drs. 18/6185 S. 54 f.; Decker in Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 8. Auflage 2017, § 246 BauGB Rn. 44 m.w.N.).

    Die S-Bahnhaltestelle E* ... ist ebenso in fußläufiger Entfernung erreichbar, wie der Stadtteil E* ... Angesichts des Mangels an ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten gerade in Ballungsräumen mit einem angespannten Wohnungsmarkt und der Notwendigkeit, Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zeitnah zu ermöglichen (vgl. BR-Drs. 419/14 S. 1), hat der Gesetzgeber die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in dezentralen Lagen aber in Kauf genommen.

    Insoweit stellt § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB - anders als § 31 Abs. 2 BauGB - an die Befreiung geringere Anforderungen, als nicht verlangt wird, dass die Grundzüge der Planung bzw. der sich aus der vorhandenen Bebauung ergebende Gebietscharakter nicht berührt werden dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = juris Rn. 27 zu § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.d.F. v. 8.12.1986; vgl. BT-Drs. 18/2752 S. 12).

    Nutzungskonflikte, die t y p i s c h e r w e i s e mit der Zulassung von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten verbunden sein können, stehen einer Befreiung nach § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB deshalb nicht entgegen (vgl. BR-Drs. 419/14 S. 6; BT-Drs. 18/2752 S. 12; in diese Richtung auch VGH BW, B.v. 17.5.2017 - 5 S 1505/15 - BauR 2017, 1052 = juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 2 CS 16.737 - juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

    Hintergrund dieser Gesetzesinitiative waren die bereits im Jahre 2014 gestiegenen Flüchtlingszahlen und die insbesondere in Ballungsgebieten verzeichneten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Unterkünften (BR-Drs. 419/14, S. 4., BT-Drs. 18/2752, S. 7 f.).

    Um dies zu erleichtern, würden die Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für den Fall der Errichtung im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit einem bebauten Ortsteil innerhalb des Siedlungsbereichs den teilprivilegierten Vorhaben gleichgesetzt (BR-Drs. 419/14, S. 5 f., BT-Drs. 18/2752, S. 7 f.).

    Dem entspricht die Begründung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, wonach die Vorschrift insbesondere auf Flächen in Ortsteilen ziele, die mangels Bebauungszusammenhang nicht nach § 34 Absatz 1 BauGB bebaubar seien (BT-Drs. 18/2752, S. 11 zur seinerzeit als § 246 Absatz 7 BauGB vorgesehenen Neuregelung).

    Denn der Anwendungsbereich dieser Regelung erfasst - wenn nicht sogar die Herstellung von Wohngebäuden (vgl. hierzu wiederum die Begründung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates [BT-Drs. 18/2752, S. 11] sowie unter Hinweis hierauf Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, RdNr. 57 zu § 246) - zumindest die Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, die noch keine anderweitige Unterkunft nachweisen können und dort mithin nicht dauerhaft wohnen (vgl. Battis/Mitschang/Reidt, a. a. O.), also die hier in Rede stehende Anschlussunterbringung.

  • VGH Hessen, 18.09.2015 - 3 B 1518/15

    Nachbarschutz gegen Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im reinen

    Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Gesetzgeber der Schaffung von Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften ein besonderes Gewicht beigemessen, was insbesondere auch bei der Abwägung und Bewertung nachbarlicher Interessen bei Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme von Bedeutung ist.

    Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen für Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern hat die Bauaufsichtsbehörde zudem das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) zu beachten.

  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben

    In Abs. 10 Satz 1 des § 246 BauGB hat der Gesetzgeber vielmehr ebenfalls bestimmt, dass bei der Befreiungserteilung anders als in § 31 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (siehe BT-Drs. 18/2752 S. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Die Erfolgsaussichten dieser Klage erweisen sich aufgrund der Einführung von § 246 Abs. 10 BauGB durch Art. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl I S. 1748) mit Wirkung vom 26.11.2014 (vgl. dessen Art. 2) derzeit als offen.

    14 Diese spezielle Befreiungsvorschrift, die ergänzend neben die allgemeine Vorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB tritt (BT-Drs. 18/2752 S. 11 f.), ist auf Festsetzungen von Gewerbegebieten als Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung anzuwenden und bezieht sich auf alle Fassungen der Baunutzungsverordnung seit derem ersten Erlass vom 26.06.1962 (BGBl I. S. 429).

    Dagegen könnte jedoch sprechen, dass der mit der zeitlichen Befristung der Ermächtigungsgrundlage erkennbar verfolgte doppelte Zweck, nur eine befristete Regelung aufgrund der aktuell stark ansteigenden Asylantragszahlen zu schaffen (vgl. BT-Drs. 18/2752 S. 7) und den Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch Zulassung einer Befreiungsmöglichkeit ohne Rücksicht auf Planungsgrundzüge möglichst gering zu halten, letztlich nur dann effektiv erreicht werden kann, wenn auch die Auswirkungen der Anwendung des § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB zeitlich begrenzt werden und damit der "Ausnahmecharakter" der Norm (Kment/Bauer, BauR 2015, 211 ) hinreichend Berücksichtigung findet.

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Dieser Sachverhalt hat auch in den zwei Novellierungen des Baugesetzbuches vom 20. November 2014 (BGBl. I 2014, 1748) und vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 2015, 1722) Eingang in das Bauplanungsrecht gefunden.
  • VG Karlsruhe, 12.02.2016 - 6 K 121/16

    Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für

    Seit Inkrafttreten von § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I 2014, 1748) können Gewerbetreibende als Nachbarn einer Flüchtlingsunterkunft sich nicht mehr auf die abstrakte Gebietsunverträglichkeit wohnähnlicher Nutzungen im Gewerbegebiet berufen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2015 - 8 S 492/15 -, NVwZ-RR 2015, S. 637).

    Das angegriffene Bauvorhaben unterfällt vielmehr als Anlage für soziale Zwecke im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO der neugeschaffenen speziellen Befreiungsvorschrift in § 246 Abs. 10 BauGB in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I 2014, 1748).

    Diese spezielle Befreiungsvorschrift, die ergänzend neben die allgemeine Vorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB tritt (BT-Drs. 18/2752 S. 11 f.), ist auf Festsetzungen von Gewerbegebieten als Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung anzuwenden und bezieht sich auf alle Fassungen der Baunutzungsverordnung seit deren erstem Erlass vom 26.06.1962 (BGBl I. S. 429).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Nutzungen im Gewerbegebiet im Hinblick auf ihre Emissionen und verkehrlichen Auswirkungen so gegliedert sind, dass es Bereiche gibt, in denen eine wohnähnliche Nutzung nicht unzumutbar gestört wird und von dieser wohnähnlichen Nutzung auch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für zulässige gewerbliche Nutzungen ausgehen (vgl. BT-Drs. 18/2752 S. 8 und 12).

  • BVerwG, 27.02.2018 - 4 B 39.17

    Befreiung; Befristung; Gebietsverträglichkeit; Gewerbegebiet; Nutzungsänderung;

    Die Gesetzgebungsmaterialien bieten keinen Anhaltspunkt für die Annahme, § 246 Abs. 10 BauGB solle auf Nutzungsänderungen keine Anwendung finden (BT-Drs. 18/2752 S. 11 f.).

    Sie widerspräche auch dem Ziel des Gesetzgebers, möglichst zeitnah Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge zu schaffen (BT-Drs. 18/2752 S. 1) (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 7 B 536/15 - juris Rn. 11; Decker, in: Jäde/Dirnberger, BauGB - BauNVO, 8. Aufl. 2017, § 246 BauGB Rn. 41; zu eng Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 246 Rn. 22 ).

    Der Gesetzgeber wollte die unter § 246 Abs. 10 BauGB fallenden Anlagen in Gewerbegebieten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, obwohl die Rechtsprechung wohnähnliche Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbewerber vielfach nicht als Anlagen für soziale Zwecke angesehen habe, die in Gewerbegebieten als Ausnahme zugelassen werden könnten (so BT-Drs. 18/2752 S. 12 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373

    § 246 Abs. 10 BauGB regelt abschließend, dass die Unterbringung von

    Daran ändert auch die Befreiung nichts, die auf die seit dem 26. November 2014 geänderte Rechtslage durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl I 2014 S.1748) gestützt worden ist.

    Der Gesetzgeber wollte ersichtlich in Ansehung der Tatsache" dass Anlagen für Asylbegehrende von der herrschenden Rechtsprechung (s.o.) als Anlagen für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter angesehen werden" die grundsätzlich im Gewerbegebiet unzulässig sind und für die auch eine Befreiung wegen des Widerspruchs zu den Grundzügen der Planung nicht erteilt werden konnte" in Ergänzung zu § 31 Abs. 2 BauGB einen befristeten Privilegierungstatbestand für derartige Unterkünfte in Gewerbegebieten schaffen" die im Einzelfall einer sozialen Einrichtung mit wohnähnlicher Nutzung gegenüber offen sind (s. Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrats über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen, BT-Drs. 18/2752).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 3 S 2781/18

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in der Gestalt von

    Denn das besondere Gewicht, das der Gesetzgeber einer bedarfsgerechten und zeitnahen Schaffung von Unterbringungseinrichtungen bereits mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), aber auch mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), beigemessen hat, ist bei der Bewertung der öffentlichen Belange zu berücksichtigen (BayVGH, Urt. v. 14.02.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 28).
  • VGH Hessen, 22.02.2018 - 4 A 1837/17

    Baurecht - Flüchtlingsunterbringung im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes

  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 B 298/14

    Baunachbarschutz, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Befreiung, Nutzungsart,

  • BVerwG, 15.11.2018 - 4 B 2.18

    Definition der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB bei von

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 5 S 605/16

    Nachbarklage gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nahe eines

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16

    Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152

    Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung

  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 15 B 14.1832

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im faktischen Gewerbegebiet

  • VG München, 30.11.2015 - M 1 SN 15.4780

    Wohnanlage für Asylbewerber in Gewerbegebiet

  • BVerwG, 31.03.2015 - 7 B 28.14

    Festsetzungen zu Zonengliederung in Bebauungsplan; atypische Anlagen und Betriebe

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • BVerwG, 31.03.2015 - 7 B 29.14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Anlage

  • VerfGH Bayern, 21.06.2016 - 15-VII-15

    Popularklage gegen eine Veränderungssperre

  • VG München, 07.12.2015 - M 8 SN 15.3886

    Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft

  • OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16

    Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für

  • VG Freiburg, 21.07.2016 - 6 K 2024/16

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren

  • VGH Bayern, 21.08.2015 - 9 CE 15.1318

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); Gebot der

  • OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16

    Asylbewerberunterkunft; Nachbarschutz

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17

    Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit;

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 327.14

    Kein Aufschub für Asylbewerberunterkünfte in Köpenick

  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 K 1075/15

    Zulässigkeit einer im Außenbereich im Nebenerwerb betriebenen

  • VG Ansbach, 02.06.2015 - AN 3 E 14.01953

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint);

  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 4 S 16.191

    Asylbewerberunterkunft in Gewerbegebiet

  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25

    Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße

  • VG München, 16.02.2016 - M 1 K 15.3533

    Nutzungsänderung gewerblich genutzter Räume in Wohnnutzung im Mischgebiet bei

  • VG München, 11.02.2015 - M 8 SN 14.4430

    Flüchtlingsunterkunft; vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet;

  • VG München, 05.02.2018 - M 8 K 17.1285

    Erfolglose Nachbarklage gegen Notfallunterkünfte für Asylbewerber

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • VG München, 24.05.2017 - M 9 K 16.4199

    Umnutzung eines Bürogebäudes in Asylbewerberunterkunft im faktischen

  • VG Gelsenkirchen, 25.05.2016 - 5 K 3818/15

    Rücksichtnahme; Flüchtlingsunterkunft; Milieuschutz; Bestimmtheit der

  • VG Bremen, 03.05.2018 - 1 K 2117/15

    Beseitigungsanordnung für einen ca. 20 qm großen Gartenpavillon - Bebauungsplan;

  • VG Gera, 16.12.2015 - 4 E 1073/15

    Gebietsverträglichkeit einer Gemeinschaftsunterkunft für 100 Flüchtlinge

  • VG Köln, 11.12.2019 - 23 K 7541/18
  • VG Cottbus, 25.03.2015 - 3 L 358/14

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht