14.12.2016
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag
Nachrichten zur Drucksache
- 14.10.2016 BT Schutz vor Stalking soll besser werden
- 10.11.2016 BT Experten uneins über Stalking-Gesetz
Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 386 |
Zitiervorschläge
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 09.03.2017, Seite 386
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
- vom 01.03.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
Meldungen
- lto.de
Bundesrat ohne Einspruch: Nachstellung wird zum Gefährdungsdelikt [13.02.2017]
Literatur (2)
- blogspot.com
Stalking-Abwehr 2017: Der neue § 238 StGB
- juris.de
, S. 14
"Strafbarer" Vergleich - der § 214a FamFG
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 23.09.2016 BR Opferschutz - Bundesrat unterstützt verbesserten Schutz vor Stalking
- 14.10.2016 BT Schutz vor Stalking soll besser werden
- 20.10.2016 BT Rechtsänderungen zur Verfolgung von Stalkern umstritten
- 09.11.2016 BT Experten sind uneins über das Stalking-Gesetz
- 10.11.2016 BT Experten uneins über Stalking-Gesetz
- 13.12.2016 BT Bundestag will besseren Schutz vor Stalking beschließen
- 10.02.2017 BR Stalking - Besserer Schutz vor Stalking
- 10.02.2017 BR Stalking - Besserer Schutz vor Stalking
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im …
Überdies hat der Gesetzgeber in § 214 a Satz 2 FamFG ausdrücklich die Anfechtbarkeit der Bestätigung eines gerichtlichen Vergleichs in Gewaltschutzsachen ausgeschlossen; Motiv für dessen Einführung war allein der Wunsch, auch einen solchen Vergleich der Strafbewehrung des § 4 GewSchG anheim zu geben (BT-Drucks. 18/9946 S. 15).Hingegen solle der Vergleich in einer Gewaltschutzsache auch weiterhin ohne gerichtliche Bestätigung Vollstreckungstitel nach § 86 Abs. 1 Nr. 3 FamFG bleiben (BT-Drucks. 18/9946 S. 16).
- OLG Koblenz, 29.03.2017 - 13 WF 168/17
Stalking: Zur Vollstreckung von Unterlassungsanordnung gegen schuldunfähigen …
Auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl 2017 I 386) bietet insoweit keinen effektiven Opferschutz.30 Diese bekannte Schutzlücke (vgl. Cirullies FamRZ 2014, 1901, 1904) hat der Gesetzgeber indes auch in seinem erst kürzlich erlassenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 01.03.2017 (BGBl I 2017 S. 386) nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden.
Entgegen dem in der Gesetzesbegründung genannten Ziel der Stärkung des Opferschutzes sowie der Einsicht, dass Stalkingopfer einen Anspruch auf effektiven Schutz durch die Rechtsordnung haben, insbesondere um Ruhe finden zu können (vgl. BT-Dr. 18/9946, S. 1 ff.), bietet die gesetzliche Neufassung auch weiterhin keinen solchen effektiven Rechtsschutz gegenüber schuldunfähigen Stalkern.
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