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Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 861   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5730
BGBl. I 1957 S. 861 (https://dejure.org/1957,5730)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 06.08.1957, Seite 861
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
  • vom 26.07.1957

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

 
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Wird zitiert von ... (155)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Rn. 42 Nach der Rechtsberater-Gebührenordnung, verkündet als Art. IX des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (KostÄndG, BGBl. 1957 I S. 861) in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung, galt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Vergütung von Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt worden ist, sinngemäß (Art. IX Abs. 1 Satz 1 KostÄndG).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 60/17

    Kostenfestsetzungsverfahren: Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei …

    Rn. 22 Die im Jahr 1957 in Kraft getretene Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BGBl. 1957 I S. 861, 907) enthält eine § 94 RAGebO entsprechende Vorschrift nicht.
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    u. Ergänz, kostenrechtlicher Vorschriften v. 26.7.1957 (BGBl. I 861, 931) zu bemessen gewesen (vgl. hierzu Gerold, BRAGebO § 118 Anm. 13).
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