Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung (§§ 916 - 945b) |
Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken.
klausel; Vollziehungsfrist § 930Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932Arresthypothek § 933Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934Aufhebung der Arrestvollziehung § 935Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand § 936Anwendung der Arrestvorschriften § 937Zuständiges Gericht § 938Inhalt der einstweiligen Verfügung § 939Aufhebung gegen Sicherheitsleistung § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes § 940aRäumung von Wohnraum § 941Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw. § 942Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache § 943Gericht der Hauptsache § 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit § 945Schadensersatz-
pflicht § 945aEinreichung von Schutzschriften § 945bVerordnungs-
ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 945 ZPO
1.363 Entscheidungen zu § 945 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
WEG: Schadensersatz eines Wohnungseigentümers für ausgesetzten Beschluss
- BGH, 13.03.2025 - IX ZR 201/23
Ausgleich von Vermögensbeeinträchtigungen durch Vollstreckung einer einstweiligen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.07.2025 - IX ZR 201/23
- LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4c O 48/21
Glatirameracetat
- OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22
Glatirameracetat
- OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24
- BGH, 21.03.2024 - IX ZR 138/22
Verjährungsfristbeginn bei Klärung in Vorabentscheidungsverfahren und ...
- BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22
Gutscheinwerbung II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22
Vorlage von Fragen an den EuGH über die Zulässigkeit von Gutscheinen oder ...
- OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
Ansprüche einer in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke wegen Vollziehung ...
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22
§ 945 ZPO in Nachschlagewerken
- § 945 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz
Querverweise
Auf § 945 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Designgesetz (DesignG)
- Rechtsverletzungen
- Verfahren in Designstreitsachen
- § 52a (Geltendmachung der Nichtigkeit)
- EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen
- § 23 (Einstweilige Anordnung)
Redaktionelle Querverweise zu § 945 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 717 II (Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils)