Zivilprozessordnung

   Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b)   
   Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung (§§ 916 - 945b)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 933
Vollziehung des persönlichen Arrestes

1Die Vollziehung des persönlichen Sicherheitsarrestes richtet sich, wenn sie durch Haft erfolgt, nach den Vorschriften der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 1 und 2 und, wenn sie durch sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit erfolgt, nach den vom Arrestgericht zu treffenden besonderen Anordnungen, für welche die Beschränkungen der Haft maßgebend sind. 2In den Haftbefehl ist der nach § 923 festgestellte Geldbetrag aufzunehmen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2258), in Kraft getreten am 01.01.2013 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2013
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung29.07.2009BGBl. I S. 2258
§ 911(weggefallen) § 912(weggefallen) § 913(weggefallen) § 914(weggefallen) § 915(weggefallen) § 915a(weggefallen) § 915b(weggefallen) § 915c(weggefallen) § 915d(weggefallen) § 915e(weggefallen) § 915f(weggefallen) § 915g(weggefallen) § 915h(weggefallen) § 916Arrestanspruch § 917Arrestgrund bei dinglichem Arrest § 918Arrestgrund bei persönlichem Arrest § 919Arrestgericht § 920Arrestgesuch § 921Entscheidung über das Arrestgesuch § 922Arresturteil und Arrestbeschluss § 923Abwendungsbefugnis § 924Widerspruch § 925Entscheidung nach Widerspruch § 926Anordnung der Klageerhebung § 927Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928Vollziehung des Arrestes § 929Vollstreckungs-
klausel; Vollziehungsfrist
§ 930Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932Arresthypothek § 933Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934Aufhebung der Arrestvollziehung § 935Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand § 936Anwendung der Arrestvorschriften § 937Zuständiges Gericht § 938Inhalt der einstweiligen Verfügung § 939Aufhebung gegen Sicherheitsleistung § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes § 940aRäumung von Wohnraum § 941Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw. § 942Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache § 943Gericht der Hauptsache § 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit § 945Schadensersatz-
pflicht
§ 945aEinreichung von Schutzschriften § 945bVerordnungs-
ermächtigung

Rechtsprechung zu § 933 ZPO

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Querverweise

Auf § 933 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Abgabenordnung (AO) 
      Vollstreckung
        Vollstreckung wegen Geldforderungen
          Arrest
            § 326 (Persönlicher Sicherheitsarrest)
Was ist das?

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