Zivilprozessordnung

   Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b)   
   Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung (§§ 916 - 945b)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 923
Abwendungsbefugnis

In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.

§ 911(weggefallen) § 912(weggefallen) § 913(weggefallen) § 914(weggefallen) § 915(weggefallen) § 915a(weggefallen) § 915b(weggefallen) § 915c(weggefallen) § 915d(weggefallen) § 915e(weggefallen) § 915f(weggefallen) § 915g(weggefallen) § 915h(weggefallen) § 916Arrestanspruch § 917Arrestgrund bei dinglichem Arrest § 918Arrestgrund bei persönlichem Arrest § 919Arrestgericht § 920Arrestgesuch § 921Entscheidung über das Arrestgesuch § 922Arresturteil und Arrestbeschluss § 923Abwendungsbefugnis § 924Widerspruch § 925Entscheidung nach Widerspruch § 926Anordnung der Klageerhebung § 927Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928Vollziehung des Arrestes § 929Vollstreckungs-
klausel; Vollziehungsfrist
§ 930Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932Arresthypothek § 933Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934Aufhebung der Arrestvollziehung § 935Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand § 936Anwendung der Arrestvorschriften § 937Zuständiges Gericht § 938Inhalt der einstweiligen Verfügung § 939Aufhebung gegen Sicherheitsleistung § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes § 940aRäumung von Wohnraum § 941Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw. § 942Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache § 943Gericht der Hauptsache § 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit § 945Schadensersatz-
pflicht
§ 945aEinreichung von Schutzschriften § 945bVerordnungs-
ermächtigung

Rechtsprechung zu § 923 ZPO

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Querverweise

Auf § 923 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Arrest und einstweilige Verfügung
          § 931 (Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk)
          § 932 (Arresthypothek)
          § 933 (Vollziehung des persönlichen Arrestes)
    Abgabenordnung (AO) 
      Vollstreckung
        Vollstreckung wegen Geldforderungen
          Arrest
            § 326 (Persönlicher Sicherheitsarrest)
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