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   SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20 ER   

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SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20 ER (https://dejure.org/2020,43601)
SG Marburg, Entscheidung vom 18.12.2020 - S 8 AS 167/20 ER (https://dejure.org/2020,43601)
SG Marburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - S 8 AS 167/20 ER (https://dejure.org/2020,43601)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18

    Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das

    Auszug aus SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20
    Zudem hat bereits der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 07. März 2019, Az. V ZB 53/18 zur erforderlichen Umschreibung eines Grundbuchs) entschieden, dass das Erfordernis einer geänderten Aktenführung nicht erst dann gilt, wenn - z. B. bei Akteneinsichtsgesuchen oder auch einem möglichen künftigen Umzug in den Einzugsbereich eines anderen Leistungsträgers - eine Verletzung des Verbotes unmittelbar zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn das Verbot als solches besteht; die Akten seien so zu führen, dass eine Offenbarung des früheren Namens und Geschlechts so weit wie möglich ausgeschlossen ist.

    Der Gläubiger hat dann z. B. im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen einen Schuldner, von dessen Namensänderung er noch keine Kenntnis hat, Anspruch auf Offenlegung eines geschlossenen Grundbuchblattes (vgl. BGH, Beschluss vom 07. März 2019, Az. V ZB 53/18, Rn. 20).

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 1337/98

    Arbeitszeugnis - Transsexuelle[r]

    Auszug aus SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20
    Dort haben Betroffene z. B. Anspruch auf Neuausstellung von Arbeitszeugnissen und Befähigungsnachweisen mit ihrem neuen Namen (vgl. Augstein, Transsexuellengesetz, 1. Auflage 2012, § 5 Rn. 2, 3; LAG Hamm Urteil vom 17. Dezember 1998, Az. 4 Sa 1337/98).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20
    Demgegenüber steht auf Seiten der Antragstellerin eine mögliche Verletzung ihres verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre, zu der auch der intime Sexualbereich gehört, der die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen und damit das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 06. Dezember 2005, Az. 1 BvL 3/03), die es zu verhindern gilt.
  • OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18

    Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens

    Auszug aus SG Marburg, 18.12.2020 - S 8 AS 167/20
    Insoweit unterscheidet sich eine Leistungsakte grundlegend von der von dem Antragsgegner zum Vergleich herangezogenen Personalakte, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG, Beschluss vom 02. Mai 2019, Az. 5 Bf 225/18.Z) war und bei der - bei zudem streitgegenständlicher rückwirkender Änderung - die Nachvollziehbarkeit der Entwicklung des Dienstverhältnisses im Vordergrund stand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 3 AS 1/20

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Gewährung als Darlehen -

    Gegen das die Klage abweisende Urteil des SG vom 04. Dezember 2019 richtet sich die beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen L 8 AS 167/20 anhängige Berufung des Klägers.

    Der Senat hat Einsicht in die Verfahrensakte S 8 AS 167/20 (vormals: S 10 AS 167/20) genommen und hieraus Kopien zur Akte (Beiheft) gefertigt.

    Dies wird auch durch den vom Kläger am 21. März 2016 eingelegten Widerspruch gegen den Darlehensbescheid - in der Fassung des Änderungsbescheides vom 05. April 2016 sowie des Widerrufsbescheides vom 31. Mai 2016 - und nach dessen Erfolglosigkeit (Widerspruchsbescheid vom 09. Mai 2017) mit der zum Aktenzeichen S 24 AS 1118/17 beim SG Neuruppin geführten Klage wie auch der hierzu beim LSG anhängigen Berufung zum Aktenzeichen L 8 AS 167/20 deutlich, mit dem der Kläger jeweils die Gewährung der Grundsicherungsleistungen als Zuschuss anstelle des Darlehens begehrte bzw. begehrt.

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