Zivilprozessordnung

   Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b)   
   Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung (§§ 916 - 945b)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 927
Aufhebung wegen veränderter Umstände

(1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur Sicherheitsleistung die Aufhebung des Arrestes beantragt werden.

(2) Die Entscheidung ist durch Endurteil zu erlassen; sie ergeht durch das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, und wenn die Hauptsache anhängig ist, durch das Gericht der Hauptsache.

§ 911(weggefallen) § 912(weggefallen) § 913(weggefallen) § 914(weggefallen) § 915(weggefallen) § 915a(weggefallen) § 915b(weggefallen) § 915c(weggefallen) § 915d(weggefallen) § 915e(weggefallen) § 915f(weggefallen) § 915g(weggefallen) § 915h(weggefallen) § 916Arrestanspruch § 917Arrestgrund bei dinglichem Arrest § 918Arrestgrund bei persönlichem Arrest § 919Arrestgericht § 920Arrestgesuch § 921Entscheidung über das Arrestgesuch § 922Arresturteil und Arrestbeschluss § 923Abwendungsbefugnis § 924Widerspruch § 925Entscheidung nach Widerspruch § 926Anordnung der Klageerhebung § 927Aufhebung wegen veränderter Umstände § 928Vollziehung des Arrestes § 929Vollstreckungs-
klausel; Vollziehungsfrist
§ 930Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen § 931Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk § 932Arresthypothek § 933Vollziehung des persönlichen Arrestes § 934Aufhebung der Arrestvollziehung § 935Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand § 936Anwendung der Arrestvorschriften § 937Zuständiges Gericht § 938Inhalt der einstweiligen Verfügung § 939Aufhebung gegen Sicherheitsleistung § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes § 940aRäumung von Wohnraum § 941Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw. § 942Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache § 943Gericht der Hauptsache § 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit § 945Schadensersatz-
pflicht
§ 945aEinreichung von Schutzschriften § 945bVerordnungs-
ermächtigung

Rechtsprechung zu § 927 ZPO

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Querverweise

Auf § 927 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Abgabenordnung (AO) 
      Vollstreckung
        Vollstreckung wegen Geldforderungen
          Arrest
            § 326 (Persönlicher Sicherheitsarrest)
Was ist das?

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