Gesetzgebung
| BGBl. I 2022 S. 2146 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 08.12.2022, Seite 2146
- Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
- vom 04.12.2022
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Literatur (4)
- spiegel.de
Stil und Sicherheit: ... ein nächtlicher Gesetzesbeschluss
- archive.org
Neuregelung der Volksverhetzung - Wie der Bundestag ohne Not das Strafrecht politisiert
- kripoz.de
Die Erweiterung des § 130 StGB
- anwalt.de
Maulkorberlass, Lex Putin, § 130 Abs. 5 StGB
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 22.05.2024 - 8 LB 101/23
Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs i.R.e. …
des BundeszentralregisterG und des Strafgesetzbuches vom 4.12.2022 (BGBl. I S. 2146)) (BZRG) entgegen. - VGH Bayern, 19.12.2025 - 6 CS 25.1792
Soldatenrecht, Soldat auf Zeit, Fristlose Entlassung, Ülkücü-Bewegung
Rn. 22 Seit Dezember 2022 ist zwar auch das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Relativieren von Völkerrechtsverbrechen, insbesondere von - von den Strafgerichten festzustellenden - Völkermord für jedermann unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise geschieht, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. § 130 Abs. 5 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 4.12.2022, BGBl. I 2146). - VG München, 19.12.2025 - M 6 CS 25.1792 Seit Dezember 2022 ist zwar auch das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Relativieren von Völkerrechtsverbrechen, insbesondere von - von den Strafgerichten festzustellenden - Völkermord für jedermann unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise geschieht, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. § 130 Abs. 5 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 4.12.2022, BGBl. I 2146).
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