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Rechtsprechung
   Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs. III/2573   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,12968
Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs. III/2573 (https://dejure.org/1961,12968)
Drs-Bund, Entscheidung vom 04.03.1961 - BT-Drs. III/2573 (https://dejure.org/1961,12968)
Drs-Bund, Entscheidung vom 04. März 1961 - BT-Drs. III/2573 (https://dejure.org/1961,12968)
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die …

    Als der Gesetzgeber diese Norm neu einfügte (durch Art. 17 Ziffer 11 des Steueränderungsgesetzes 1961 vom 13. Juli 1961, BGBl I 1961, 996), hatte er im Blick, dass Steuerpflichtige selbst dann, wenn sie die Aussichten eines Rechtsstreits für gering erachteten, die FGe anriefen, da die Prozesskosten in vielen Fällen geringer seien als der Zinsvorteil, der ihnen infolge der Aussetzung der Vollziehung und der damit bedingten späteren Zahlung erwachse (so der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1961, Bundestagsdrucksache 3/2573, Seite 37).
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …

    Denn den Grund dafür, daß die im Regierungsentwurf in § 6 Abs. 1 vorgesehene Gleichstellung von Säumniszuschlägen und Zinsen als Steuernebenleistung (vgl. Bundestags-Drucksache 3/2573 S. 11) nicht Gesetz geworden sei, hätten in erster Linie fiskalische Einwendungen des Bundesrats geboten (vgl. Bundestags-Drucksache 3/2573 S. 43).
  • BFH, 28.01.1977 - III R 29/75

    Keine Vermögensteuerfreiheit für das der Witwe eines Knappschaftsarztes …

    Insbesondere sollten die nicht unter die bisherigen Befreiungsvorschriften fallenden beruflichen Pflichtversicherungsverhältnisse begünstigt werden (Begründung der Bundesregierung zu Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1961, Bundestags-Drucksache III/2573 S. 29).

    Die Einführung der zusätzlichen Freibetragsregelung gemäß § 5 Abs. 3 VStG a. F. stand in engem Zusammenhang mit der Einfügung des § 68 Nr. 3 BewG a. F. und diente - wie diese Vorschrift - dem erklärten gesetzgeberischen Ziel, die privaten Versicherungs- und Versorgungsansprüche zu entlasten (Bundestags-Drucksache III/2573, a. a. O.).

  • BFH, 25.03.1977 - III R 2/76

    Vermögensteuerpflicht von Hinterbliebenenansprüchen aus einer berufsständischen …

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1977 III R 29/75 (BStBl II 1977, 450) unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des StÄndG 1961 (Bundestags-Drucksache III/2573) ausgeführt, daß durch die Einführung der Vorschrift des § 68 Nr. 3 BewG a. F. gerade auch die nicht unter die bisherigen Befreiungsvorschriften fallenden beruflichen Pflichtversicherungsverhältnisse begünstigt werden sollten.
  • BFH, 02.10.1981 - III R 19/78

    Fälliger Rentenanspruch - Rentenversicherung - Mindestlaufzeit einer Versicherung …

    Zu Recht hat das FG angenommen, daß der Gesetzgeber bei der ihm im Rahmen der Verfassung zukommenden Gestaltungsfreiheit in § 111 Nr. 3 BewG vermögensteuerlich das begünstigen konnte, was der Versorgung des Ehegatten und der typischerweise versorgungsbedürftigen Kinder dient (Hinweis auf die amtliche Begründung zum Entwurf des Steueränderungsgesetzes - StÄndG - 1961, Bundestags-Drucksache 3/2573 S. 16 ff. - unter I 2. -, S. 19 und Art. 8 Nr. 6 Buchst. c StÄndG 1961, betreffend die Änderung des § 68 Nr. 3 BewG a.F.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - 8 K 1806/10

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. …

    Rn. 35 Der Vorwegabzug ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers seit seiner erstmaligen Einführung durch das Steueränderungsgesetz 1961 vom 13. Juli 1961 (BGBl I 1961, 981) dazu bestimmt, solchen Steuerpflichtigen, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen, einen annähernden Ausgleich dafür zu schaffen, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Zukunftssicherung übernimmt und dass dieser sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei bleibt (vgl. Bundestags-Drucksachen 3/2573, S. 17, 21 und 8/292, S. 21).
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