01.02.1990
Bundestag - Drucksache 11/6341
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderFinanzen(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1990 S. 1249 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1990, Seite 1249
- Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- vom 28.06.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 01.06.2016 - IV ZR 80/15
Rückabwicklung eines mit einer liechtensteinischen Gesellschaft geschlossenen …
Er wurde durch das Zweite Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1249) zugleich mit dem Inkrafttreten von Art. 9 EGVVG a.F. auch in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingeführt. - BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum …
Auch der nationale Gesetzgeber wollte mit der Einfügung von § 158n VVG a.F. durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1249) lediglich die Vorgaben der Richtlinie umsetzen, ohne die Art des nach der Richtlinie vorzuhaltenden Schiedsverfahrens gesetzlich näher vorzuschreiben (BT-Drucks. 11/6341 S. 37 li. Sp.). - BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97
Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte
Sch. als versicherte Person hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den USA und Israel; das versicherte Risiko war somit nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft belegen (vgl. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4a EGVVG i.d.F. vom 28. Juni 1990, BGBl. I 1249).
- BFH, 11.12.2013 - II R 53/11
Versicherungsteuerpflicht einer Garantieversicherung für Industrieanlage im …
Rn. 23 (1) Die hier anzuwendende Fassung des § 1 Abs. 2 VersStG geht auf das Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom 28. Juni 1990 (BGBl I 1990, 1249) zurück. - OLG München, 08.01.2015 - 14 U 2110/14
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen liechtensteiner …
Rn. 26 Auf S. 24 der Bundestagsdrucksache 11/6341 wird der mit der Wahl des Begriffs der "Mittelsperson" in § 105 VAG verfolgte Zweck näher erläutert und klargestellt, dass nach wie vor "insbesondere" der Versicherungsmakler von der Vorschrift erfasst sein solle. - BFH, 18.11.2021 - V R 24/20
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner
Rn. 42 (4) Dem steht nicht entgegen, dass mit der Ergänzung der Vorschrift des § 7 Abs. 3 VersStG durch das Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 28.06.1990 (BGBl I 1990, 1249) die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften niedergelassenen Versicherer grundsätzlich den deutschen Versicherern gleichgestellt werden sollten (…vgl. BTDrucks 11/7230, S. 25). - FG München, 21.04.2010 - 4 K 2880/05
Garantie-Versicherung für Werk im Ausland unterliegt Versicherungssteuer
30 Die bezeichnete gesetzliche Vorschrift beruht auf dem Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) vom 28. Juni 1990 (genannt VAGEWGDG 2, BGBl I 1990, 1249). - FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 3 K 400/95
Versicherer als Entrichtungsschuldner der Versicherungssteuer
Rn. 31 § 7 Abs. 3 VersStG lautete zuvor: "Hat der Versicherer im Inland weder seinen Wohnsitz (Sitz) noch einen Bevollmächtigten zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts, so hat der Versicherungsnehmer die Steuer zu entrichten." Die Neufassung des § 7 Abs. 3 VersStG durch das Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (BGBl I 1990, 1249) stellt die Versicherer mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften inländischen Versicherern gleich. - FG Köln, 06.11.2024 - 2 K 434/16
Versicherungsteuer - Formelle Anforderungen an einen Nachforderungsbescheid; …
Dies ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VersStG in der für den Streitzeitraum Dezember 2009 geltenden Fassung, wie sie durch das Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom 28. Juni 1990 (BGBl. I 1990, 1249, 1259) ab 1. Juli 1990 Eingang ins Gesetz gefunden hat und am 10. Januar 1996 (BGBl. I 1996, 22) neu bekanntgemacht worden ist (VersStG 1996), der Versicherer, vorliegend die Klägerin. - OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1996 - 3 K 2/94
Ermächtigungsnormen; Verordnungsgeber
"Aufgrund des § 19 Abs. 2 und des § 22 Abs. 2 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1249), in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Nr. 7 und 11 des Landesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. April 1978 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 6. Dezember 1989 (GVOB1. Schl.-H. S. 171), wird verordnet:.
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