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https://dejure.org/gesetze/EGVVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EGVVG (https://dejure.org/gesetze/EGVVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EGVVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz VVG (https://dejure.org/gesetze/EGVVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz VVG
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Art. 9
Übergangsvorschrift zu § 7a Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 7a Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung ist nur auf Restschuldversicherungen anzuwenden, die sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag beziehen, der nach dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurde.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11.12.2023 (BGBl. I Nr. 354), in Kraft getreten am 01.01.2025 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2025
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)11.12.2023BGBl. I Nr. 354
17.12.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/200825.06.2009BGBl. I S. 1574
29.07.1994Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften [Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG]21.07.1994BGBl. I Nr. 1630
01.07.1990Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften [Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG]28.06.1990BGBl. I Nr. 1249

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